Tödliche Unfälle bei Ausflügen - wer haftet?

Wenn es bei Ausflügen zu Unfällen kommt, stellt sich auch die Frage, wer haftet. Ein Kind wurde vor zwei Wochen von einer Holzskulptur erschlagen. Vor einem Jahr stürzte ein Wanderer von einem Steig in den Tod, immer noch ist unklar, wer das gerissene Sicherungsseil montierte.

Die Ermittlungen um den Tod des fünfjährigen Buben aus Wien auf der Gerlitzen laufen. Das Kind berührte eine vor einem Almmuseum aufgestellte Holzskulptur, die umfiel und den Buben tödlich verletzte - mehr dazu in Kind erschlagen: Figur „ganz leicht“ umzuwerfen. Bisher wurde niemand gefunden, der für das Aufstellen der 80 Kilogramm schweren Figur verantwortlich gewesen sein will.

Bub erschlagen Skulptur Gerlitzen

Polizei Sattendorf

Diese Figur auf der Gerlitzen tötete ein kleines Kind

Von gesichertem Weg in Tod gestürzt

Seit einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft auch in Oberkärnten. Ein Wanderer war dort auf einem markierten und mit alten Kunststoffseilen abgesicherten Steig abgestürzt - mehr dazu in Ermittlungen nach tödlichem Wanderunfall (kaernten.ORF.at; 28.8.2016). Der 58 Jahre alte Deutsche starb etwa 80 Meter unter der Absturzstelle. Auch in diesem Fall ist nicht klar, wer für den Weg verantwortlich war.

Tödlicher Unfall Trögerwand Haftung Unfälle Wege

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Der Wanderweg ist seit dem Unfall gesperrt

Der Weg in die Trögerwand ist seit dem tödlichen Unfall gesperrt. Ein Stück Seil lag neben dem toten Urlauber in der Tiefe. Niemand sah, wie der Unfall geschah. Mittlerweile wurde angeordnet, dass auch die restlichen Sicherunsgsseile, die hier angebracht waren, abgenommen werden.

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Es konnte nicht geklärt werden, wer die Seile hier anbrachte

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Die Seile sind oft gerissen und porös

Bürgermeister weist Verantwortung von sich

Es handelte sich um alte und poröse Kunstoffstricke, die oft schon rissen. Sie sind nicht geeignet zum Festhalten. Die Gemeinde Oberdrauburg richtete den Weg zwar immer wieder her, doch der Bürgermeister, gegen den die Staatswanwaltschaft ermittelt, weist eine strafrechtliche Verantwortung von sich.

Sein Anwalt, Gernot Murko, sagte, die Gemeinde haben diesen Weg nicht in seiner Gesamtheit betreut sondern zu Beginn des Weges Säuberungsarbeiten gemacht. Diese begründen aber keine Wegehaltereigenschaft, so der Anwalt. Es stellt sich die Frage, wie ein Laie erkennen könne, ob ein Wanderweg instand gehalten werde und ob montierte Seile Sicherheit nur vortäuschen. Murko sagte dazu, wer und in welchem Zusammenhang diese Kunststoffstricke angebracht hat, sei im Ermittlungsverfahren nicht geklärt werden. Es könne nicht Angelegenheit der Gemeinde sein, dass fremdes Eigentum entfernt, überwacht oder ausgetauscht werde.

„Schleunigst sichern“

Für den Wanderweg scheint niemand verantwortlich zu sein, jemand brachte jedoch die Sicherungsseile an. Mario Deutschmann, Jurist bei der Landwirtschaftskammer, sagte, wenn bei Kontrollen festgestellt werde, dass es einen Mangel an einem Seil oder einer Brücke, die von einem Dritten angebracht wurde, gebe, sollte man das schleunigst entsprechend sichern, entfernen oder schlimmstenfalls den Weg sperren.

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Mühelos ließ sich der Eisenteil aus dem Stein ziehen

Beim ORF-Lokalaugenschein auf dem seit dem Unfall gesperrten Weg in die Trögerwand ließen sich die Befestigungen der Stahlseilsicherungen ohne Mühe aus dem Stein ziehen. Sie wurden offenbar auch schon seit Längerem nicht mehr überprüft.