18 Monate Haft für Bombendrohung

Ein 42-jähriger Kärntner ist am Dienstag in Klagenfurt wegen einer Bombendrohung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Vor rund einem Jahr rief er den Polizeinotruf an und kündigte eine Bombe in der Volksküche an. Sein Handy war gestohlen worden, sagte der Angeklagte aus.

Laut Anklage rief der Mann am 30. Juni 2016 beim Polizeinotruf an und kündigte an, in der Volksküche werde eine Bombe hochgehen. Der mehrfach Vorbestrafte bestritt die Tat. Sein Handy sei in dem Lokal, in dem er an diesem Tag mit Freunden gewesen sei, am Tisch gelegen. Es müsse jemand die SIM-Karte herausgenommen haben.

Richter Dietmar Wassertheurer mochte das nicht glauben. Einerseits sei nach der Drohung noch telefoniert worden, ein Anruf bei der Freundin des Angeklagten war am Telefon gespeichert, andererseits sei das Entnehmen der SIM-Karte ausgesprochen kompliziert. Das sei zu sehen gewesen, als der IT-Spezialist der Polizei das am ersten Verhandlungstag im Juli vorgeführt hatte - mehr dazu in Bombendrohungsprozess vertagt.

Zeuge belastet Angeklagten

Zeugen, die der Angeklagte zu seiner Entlastung angeführt hatte, wurden gehört, was sich für den 42-Jährigen aber als kontraproduktiv erwies, da beide die Abläufe ganz anders schilderten als er. Ein Bekannter sagte, der Angeklagte habe ihm am Tag nach der Bombendrohung alles erzählt. „Er hat mir gesagt, dass er fertig war mit den Nerven. Deshalb hat er scherzhalber den Notruf angerufen.“

Richter: Version ist „völlig unglaubwürdig“

Der Angeklagte wurde schließlich wegen gefährlicher Drohung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel, schuldig gesprochen. Die Hälfte der Strafe wurde ihm bedingt nachgesehen. Richter Wassertheurer begründete den Schuldspruch unter anderem damit, dass die Version des Angeklagten „völlig unglaubwürdig“ sei.

Die Erklärungsversuche seien den Ermittlungsergebnissen angepasst worden, und das ziemlich geschickt, wie der Richter konzedierte. Das Strafmaß sei aufgrund der Vorstrafen und fehlender Milderungsgründe so anzusetzen gewesen. Nachdem die Verteidigung Nichtigkeit und Berufung angemeldet hatte, entschloss sich auch Staatsanwalt Marcus Pacher zur Strafberufung, das Urteil ist nicht rechtskräftig.