Reumütiges Geständnis von Wettcaferäuber

Zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, ist am Donnerstag ein Wettcaferäuber am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Er hatte ein reumütiges Geständnis abgelegt und angegeben, wegen Schulden und seinen Süchten „ausgetickt“ zu sein.

Blass und mit gesenktem Kopf saß der Angeklagte am Donnerstag vor dem Schöffengericht. Staatsanwältin Nicole Trinker warf ihm Raub vor. Im Vorjahr hatte er in einem Klagenfurter Wettcafe einen Kellner mit mehreren Faustschlägen gegen den Kopf niedergestreckt. Er stahl aus dessen Brieftasche 250 Euro, griff in die Kasse des Lokals und raubte daraus 4.100 Euro.

„Ich entschuldigte mich von Herzen bei dem Kellner“, sagte der Angeklagte bei der Verhandlung am Donnerstag. Er las sein reumütiges Geständnis auf Deutsch von einem Blatt Papier ab. Er sei damals drogen- und spielsüchtig gewesen. Sein Arbeitslosengeld habe er im Wettlokal verspielt und bei Drogendealern sei er verschuldet gewesen. Deshalb sei er ausgetickt. Beim Hinausgehen habe er sich noch bei dem Kellner entschuldigt.

Räuber verurteilt Wettcafe

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Angeklagter: „Ich entschuldigte mich von Herzen“

Aus schlechtem Gewissen selbst gestellt

Zu Hause in Bosnien habe er so ein schlechtes Gewissen bekommen, dass er sich freiwillig der Polizei in Kärnten gestellt habe - mehr dazu in Bosnier stellt sich nach Wettcafe-Überfall. Die Höhe des geraubten Geldbetrages wurde von dem Mann allerdings bestritten. Er könne sich nur an 450 Euro erinnern. Das Geld habe er erst in Bosnien gezählt. Auf die Frage von Richter Oliver Kriz, warum er das nicht gleich getan habe: „Ich habe soetwas noch nie gemacht. Es tut mir einfach leid und ich bitte um ein mildes Urteil.“

Der von dem Überfall betroffene Kellner konnte am Donnerstag nicht befragt werden. Er blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. Der Richter versuchte, ihn anzurufen und landete in der Sprachbox. Seine zuvor getätigte Aussage wurde daraufhin verlesen.

Schöffensenat wählte mildes Urteil

Der 26 Jahre alte Wettcaferäuber kam mit einem relativ milden Urteil davon. Der Strafrahmen für die Tat liegt bei ein bis zehn Jahren Haft. Der Schöffensenat unter Richter Oliver Kriz entschieden, im untersten Bereich des Strafrahmens zu bleiben: Drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Ebenfalls am Donnerstag wurde am Klagenfurter Landesgericht ein 34 Jahre alter Mann verurteilt, weil er mehr als 6.000 50-Euro-Scheine gefälscht hatte - mehr dazu in 6.000 Fünfziger gefälscht: Drei Jahre Haft.