Prozess um Schwarzbau vertagt
Bei dem Prozess geht es um eine Fernwärmeanlage, die nach Planänderungen ohne endgültige Genehmigung - von Unternehmer und ÖVP-Nationalratsabgeordneten Gabriel Obernosterer - in Betrieb genommen wurde. Gabriel Obernosterer war während des Baus der Biomasse-Heizanlage in seiner Heimatgemeinde Lesachtal ÖVP-Chef in Kärnten. „Parteichef, Gasthaus, Hotel, Familie und Abgeordneter - ich war damals so gut wie nie zu Hause“, sagte Obernosterer am Mittwoch vor Gericht. Deshalb habe er alles seinem Baumeister übergeben und gesagt: „Schaut, dass alles in Ordnung ist“. Zumal er ja als Politiker in der Öffentlichkeit stehe.
Inbetriebnahme trotz Baustopps
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei jedoch nicht alles in Ordnung gewesen, da das Heizwerk in einem denkmalgeschützten Gebäude errichtet wurde. Weil ein Kamin an anderer Stelle errichtet wurde als im genehmigten Bauplan erhob ein Nachbar Einspruch. Die Gemeinde verhängte einen Baustopp. Das Heizwerk ging trotzdem in Betrieb. „Der Bau war ja bereits fertig und die Haushalte haben auf die Wärme gewartet“, sagte Obernosterer. Die Anklage wirft nun dem damaligen Bürgermeister Franz Guggenberger vor, die fehlenden Unterlagen vom Bauwerber zu spät angefordert und damit einen Schwarzbau zugelassen zu haben.
Obernosterer verteidigte Bürgermeister
Obernosteter im Zeugenstand verteidigte den Ex-SPÖ-Gemeindechef mit den Worten: „Er ist nicht mein Parteifreund, aber Hut ab, wie er das Bürgermeisteramt gemacht hat. Jede Gemeinde könnte froh sei.“ Obernosterer erzählte, nach dem Baustopp sei er selbst zum damaligen Chef des Bundesdenkmalamtes in Klagenfurt gefahren, um über den versetzten Kamin zu sprechen. Damals sei im gesagt worden, es gebe kein Problem, wenn der Rauchfang der Mauer angepasst, also verbaut, werde.
Richter Oliver Kriz und Staatsanwältin Nicole Trinker wollen dann wissen, warum die Gemeinde nicht den Genehmigungsbescheid des Denkmalamtes abgewartet habe. Das Heizwerk wurde letztlich erst zwei Jahre später formell bewilligt. Der damalige Amtsleiter versicherte am Mittwoch als Zeuge, er habe mehrmals telefonisch von Baumeister und Bauwerber die fehlenden Unterlagen verlangt, Aktenvermerk habe er keinen angelegt. Erst zwei Jahre nach dem Bau der Anlage urgierte die Gemeinde dann schriftlich die fehlenden Unterlagen und setzte eine Frist.
Verteidiger: Wochenlanges Warten auf Post
Der Verteidigers des Ex-Bürgermeisters merkte an, niemand könne sich vorstellen, wie die Post im Lesachtal funktioniere: „Da dauert es Wochen, bis man Schriftstücke erhält, da geht es schneller telefonisch.“ Für den Ex-Bürgermeister gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.