Vorsicht bei Faxen zu Firmeneintragungen

Die Wirtschaftskammer bearbeitet jedes Jahr 300 bis 500 Fälle von Firmenregistrierungs-Schwindel. In einem laufenden Fall wird gebeten, Firmendaten zu bestätigen. Tut man dies, schließt man einen teuren Vertrag ab. Die Firma ist bereits bekannt.

Firmen bekommen Faxe mit ihren eingetragenen Kontaktdaten und der Bitte, diese zu überprüfen und korrigiert zurückzufaxen. Derzeit sind wieder solche Faxe in Umlauf. Die Rücksendenummer erweckt den Eindruck, als wäre der Teilnehmer in Wien, die Nummer führt aber ins Ausland, so der Schutzverband für unlauteren Wettbewerb auf seiner Homepage. Ein fettes Kreuz zeigt, wo man unterschreiben soll. Kaum leserlich steht im Kleingedruckten, dass man damit einen Vertrag für eine Eintragung in ein Online-Branchenregister abschließt, das so ähnlich klingt wie das Gewerbeinformationssystem des Wirtschaftsministeriums.

Betrug Gewerberegister Faxe

ORF Scan

Das Kleingedruckte ist auch im Original schwer zu lesen

Fast 2.000 Euro für eine Onlineeintragung

Ebenfalls klein gedruckt werden die Kosten für diese Eintragung ausgewiesen: 81 Euro pro Monat, auf zwei Jahre abgeschlossen. Das sind mindestens 1.944 Euro. Kündigt man nicht rechtzeitig, verlängert sich der „Vertrag“ um ein weiteres Jahr. Die Wirtschaftskammer kennt hunderte Fälle, in denen gleich Zahlungsaufforderungen folgen, auch wenn man der Firma schreibt, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse.

Martin Sablatnik ist Experte in der Wirtschaftskammer für solche Fälle und erfahrungsgemäß könne die Kammer den ärgerlichen Kreislauf mit überzogenen Mahnungen stoppen: „Der Vertrag wurde im Irrtum abgeschlossen, der Irrtum wurde vom Schwindler veranlasst und die Gegenleistung ist in den meisten Fällen viel weniger wert als die geforderte Zahlung. Das kann man anfechten.“ So sei das Ganze meist rasch vom Tisch, so Sablatnig.

Schutzverband: Klare Rechtssprechung

Laut dem Schutzverband für unlauteren Wettbewerb laufen bei ähnlichen Fällen schon Ermittlungen bzw. Strafverfahren. Die Rechtsprechung in Österreich habe aufgrund der zahlreichen Klagen des Schutzverbandes klargestellt, dass „Unternehmer solche Aussendungen nicht detailliert studieren müssen, wenn diese schon durch ihre (geschickte) Gestaltung die naheliegende Erwartungshaltung hervorrufen, es wäre nur etwas ohne neuen kostenpflichtigen Auftrag auszufüllen und wieder zurückzusenden. Auch bei der aktuellen Aussendung für dieses Register wird der Eindruck einer bloßen Datenkorrektur erweckt und die Kosten im Kleingedruckten versteckt. Der Vertragspartner fehlt überhaupt völlig“ heißt es auf der Homepage des Schutzverbandes.

Art der Werbung für diese Eintragungen verboten

Weiter heißt es: „Es sei im geschäftlichen Verkehr verboten, zu Zwecken des Wettbewerbes für Eintragungen in Verzeichnisse mit Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues) Vertragsanbot handelt.“

Schaut man sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des ominösen Internet-Registers an, stößt man auf den Firmensitz und Gerichtsstand im spanischen Alcantarilla in einem Gewerbegebiet.

Links: