Staatsverweigerin wegen Kredits vor Gericht

Eine 50-jährige Klagenfurterin ist am Dienstag wegen eines nicht zurückgezahlten Kredits vor Gericht gestanden. Der Prozess gestaltete sich schwierig, weil die Frau Staatsverweigerin wurde und das Gericht nicht anerkennt.

Die Klagenfurterin scheiterte mit einer Geschäftsidee und landete vor dem Landesgericht. Sie wurde von ihrer Bank geklagt, weil sie einen Kredit nicht zurückgezahlt hatte. Inzwischen wurde sie zur Staatsverweigerin und erkennt keine staatlichen Autoritäten mehr an, wie sie vor Richterin Annemarie Hartl lautstark kundtat. 150.000 Euro will die Bank von der Frau, die ein Co-Working-Space-Projekt in der Innenstadt aufziehen wollte.

Keine Fragen der Richterin beantwortet

Nach nicht einmal einem Jahr war die Firma in Konkurs, die Klagenfurterin blieb auf den Schulden sitzen. Die Verhandlung gestaltete sich ausgesprochen schwierig, da die Beklagte kaum auf die Fragen der Richterin einging, sondern aus ihren Unterlagen vorlas. Sie habe die Angelegenheit bereits dem „interalliierten Kontrollratsgericht“ unterbreitet, die Richterin erhalte nach der dortigen Verhandlung dann ein Protokoll.

Die Richterin habe sie als Angehörige der OPPT bezeichnet, dies sei „Verhetzung“ und müsse geahndet werden. Sie sei „Exekutor und Begünstigte“, die Richterin hingegen Angestellte des Staates und damit nicht unabhängig, daher erkenne sie die Richterin auch nicht an. Erst nach einiger Zeit verschaffte sich die Richterin wieder Gehör, nachdem sie bereits damit gedroht hatte, die Frau aus dem Gerichtssaal zu entfernen.

„Banken stellen wertloses ‚Luftgeld‘ her“

Die Beklagte erkannte die Forderung der Bank nicht an, die Unterschriften seien nicht leserlich, sie sei nicht ausreichend informiert worden, der Barkredit sei nicht in bar ausgezahlt worden und überhaupt würden die Banken wertloses „Luftgeld“ herstellen. Dass sie offenbar sehr wohl wusste, was sie von der Bank gewollt hatte, zeigte die Vernehmung jenes Bankmitarbeiters, der den Kreditantrag der Frau bearbeitet hatte. Sie hatte nämlich darauf bestanden, dass eine konkrete Klausel aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen werden müsse. Die Bank kam dem Wunsch nach, der Kredit wurde bewilligt. Nur mit der Rückzahlung haperte es dann.

Richterin Hartl schloss die Verhandlung, das Urteil ergeht schriftlich. Das Protokoll der Verhandlung wandert dann an die Staatsanwaltschaft, der Klagenfurterin droht ein Strafverfahren unter anderem wegen Nötigung.

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