Falschaussage im BZÖ-Prozess: Beamter verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter von Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler ist am Dienstag in Klagenfurt wegen Falschaussage verurteilt worden. Die Falschaussage fiel im BZÖ-Wahlbroschürenprozess, der 46-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 15.000 Euro.

Der 46-jährige Beamte war von 1995 bis 2005 in mehreren FPÖ-geführten Regierungsbüros als Fachreferent für den Straßenbau tätig. Er sei, so sagt er am Dienstag bei seiner Befragung durch Richterin Barbara Baum, das „Bindeglied zwischen der Politik und der Fachabteilung“ gewesen. Sämtliche Akte von Bau- und Vergabeverfahren seien über seinen Tisch gewandert, bis zu 200 Baulose im Jahr seien es gewesen. Allerdings habe es auch Unterlagen gegeben, die direkt zum politischen Referenten, also zu Gerhard Dörfler, gelangt seinen, so der Angeklagte.

Zu der Falschaussage des Beamten kam es im März beim Prozess um eine mit Steuergeldern finanzierte BZÖ-Wahlbroschüre. Damals wurde Dörfer im Zusammenhang mit einem Bauprojekt beim Loibltunnel auch wegen Vorteilsannahme verurteilt. Laut mehreren Zeugen hatte Dörfler Einfluss auf Vergabeverfahren genommen, auch seien Umreihungen erfolgt. Der Angeklagte hatte damals mehrfach angegeben, sich an solche Umreihungen nicht erinnern zu können

Entscheidung des Verwaltungssenates vergessen

Trotz mehrfacher Hinweise, dass er sich möglicherweise wegen falscher Zeugenaussage strafbar mache, blieb der Mann damals vor Gericht dabei, sich an gar nichts erinnern zu können. Auch nicht an eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS), der eine Vergabe nach der Beschwerde einer Baufirma aufgehoben hatte. Aus dem Aktenstudium habe er inzwischen allerdings rekonstruiert, dass es in einem Fall eine Aufhebung einer Vergabe durch den UVS gegeben haben müsse, sagte der Angeklagte.

„Stand unter emotionalen Druck“

Im März sei er auf diese Fragen einfach nicht vorbereitet gewesen und unter emotionalem Druck gestanden. Um nicht unseriös zu wirken habe er gesagt, er könne sich nicht erinnern. Das veranlasste die Richterin zu der Frage, ob er Probleme mit seiner geistigen Gesundheit oder Amnesien habe. „Nicht das ich wüsste“, so die Antwort. Und er hätte auch keinerlei Veranlassung gehabt, Dörfler zu schützen, also zu begünstigen. Er habe sich nämlich mit diesem überworfen, weil er nicht sein Büroleiter geworden sei.

Staatsanwältin Johanna Schunn warf dem Angeklagten aber nicht nur Falschaussage, sondern auch Begünstigung Dörflers vor. Verteidiger Gernot Murko beteuerte die Unschuld seines Mandanten. Dieser habe sich zudem im Herbst 2004 mit Dörfler überworfen und im Februar 2005 daher auch den Job gewechselt. „Er hatte keinerlei Veranlassung, Dörfler zu begünstigen“, betonte Murko.

Vom Vorwurf der Begünstigung freigesprochen

Die Richterin schenkte den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten nicht wirklich glauben und verurteilte ihn wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro, vom Vorwurf der Begünstigung wurde der Mann freigesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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