Bombendrohungsprozess vertagt

Ein 41 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag wegen einer Bombendrohung gegen die Volksküche in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Der Mann bestritt die Tat. Weil weitere Zeugen aussagen sollen, wurde der Prozess vertagt.

Laut Anklage rief der Mann am 30. Juni 2016 beim Polizeinotruf an und sagte: „Guten Morgen. Volksküche. Bombe hoch in 47 Minuten. Viel Spaß!“ Juristisch gesehen wird dem Angeklagten gefährliche Drohung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, nämlich vorsätzlicher Gefährdung durch Sprengmittel, vorgeworfen. Der 41-Jährige erzählte, dass er an dem Tag in mehreren Bahnhofslokalen getrunken hatte. Sein Handy sei zum Aufladen angesteckt gewesen und am Tisch gelegen. Am nächsten Tag habe dann seine Sim-Karte gefehlt.

Richter Dietmar Wassertheurer hielt dem Angeklagten vor, dass von seinem Handy ein Gespräch mit seiner Freundin registriert wurde - drei Stunden nach der Drohung. Also müsse die Sim-Karte beim Drohanruf noch im Handy gewesen sein. Allerdings konnte bei der Auswertung des Telefons durch IT-Spezialisten der Polizei der Drohanruf nicht wiederhergestellt werden.

Zeugenaussage nicht schlüssig

Ein Zeuge belastete den Angeklagten mit einem angeblichen Geständnis. Der 22-jährige Bekannte sagte, der 41-Jährige habe ihm am Tag nach der Bombendrohung alles erzählt. „Er hat mir gesagt, dass er fertig war mit den Nerven. Deshalb hat er scherzhalber den Notruf angerufen.“ Einen anderen Umstand konnte der Zeuge nicht erklären. Der Polizist, der den Notruf angenommen hatte, rief unmittelbar nach der Bombendrohung zurück. Es meldete sich ein Mann und sagte just den Vornamen dieses Zeugen. Danach war das Handy ausgeschaltet.

Richter Wassertheurer vertagte nach der Befragung des Zeugen den Prozess. Es sollen unter anderem die IT-Spezialisten der Polizei geladen werden, die das Handy des Angeklagten untersucht hatten.