Geldstrafe wegen Aufruf zu Gewalt

Ein 35 Jahre alter Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung im Internet zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Er hatte auf Facebook zu Gewaltaktionen gegen Asylwerber aufgerufen.

Der Angeklagte hatte in einer Facebook-Gruppe die anderen Mitglieder aufgefordert, gewaltsam gegen Asylwerber vorzugehen. Staatsanwältin Sandra Agnoli sprach von Verhetzung, für die ein Strafrahmen von bis zu drei Jahre Haft gilt. Der Angeklagte gestand zwar, dass er den Eintrag verfasst habe, er fühlte sich aber nicht schuldig. Er habe sich nur auf jene Asylwerber bezogen, die Straftaten begehen. Richter Manfred Herrnhofer wies darauf hin, dass es ein Gesetz gebe, dass dafür sorge, dass straffällige Asylwerber verurteilt und abgeschoben würden.

Weil der Angeklagte geständig und auch nicht vorbestraft ist, kam er mit einer Geldstrafe in der Höhe von 6.000 Euro davon. Nur die Hälfte muss er auch wirklich bezahlen, der Rest wird ihm - bedingt auf drei Jahre - nachgesehen.

Richter: Vorsicht bei Facebook-Kommentaren

Zum Abschluss der Verhandlung warnte Richter Herrnhofer und sagte, dass einem im Internet getätigte Aussagen genauso rechtlich zur Last gelegt werden können wie verbale.

Erst im Juni wurde der Gründer und Administrator der Facebook-Gruppe, in der der diesmal Angeklagte ebenfalls Mitglied war, zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt, weil er die Hasskommentare nicht gelöscht hatte - mehr dazu in Geldstrafe für Facebook-Administrator.

Anfang Juli wurde ein 33 Jahre alter Klagenfurter am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung und gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt. Er soll auf Facebook ein Foto mit dem Wort ‚Rassenschändung‘ kommentiert haben - mehr dazu in Verhetzung auf Facebook: Schuldspruch.