Klagen in Europa werden einfacher

Ein Klagenfurter Anwalt hat beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erreicht, dass künftig - nach einem Unfall im Ausland - Arbeitgeber im Inland Klage auf Schadenersatz einbringen können. Das Verfahren könnte für alle EU-Länder richtungsweisend sein.

Der Klagenfurter Rechtsanwalt Hans Herwig Toriser vertrat im Fall eines im März 2011 in Italien verunglückten Krankenpflegers die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg). „Das Skurrile daran war, dass ein österreischicher Radfahrer, der an einem Trainingscamp teilgenommen hat, von einem französischen Fahrzeug ‚abgeschossen‘ wurde, das in Frankreich zugelassen und Pflicht-Haftpflichtversichert war. Es gab also verschiedene Beteiligte - nämlich Österreich, Italien und Frankreich“, so Toriser.

Alle nationalen Gerichte an Entscheidung gebunden

Der Dienstgeber des Unfallopfers, also die Kabeg, hätte - nach bisherigem Recht - in Frankreich oder Italien Klage einbringen müssen, um 15.500 Euro Entgelt für den mehr als viermonatigen Krankenstand des Pflegers von der Versicherung des Unfallverursachers zurückzubekommen. Diese Rechtsunsicherheit ist nun nach einem sechs Jahre dauernden Verfahren vom Tisch. Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof und schließlich zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg. Die Richter urteilten am 20. Juli, dass das Gericht im Heimatland zuständig ist.

Anwalt Klagsstandort im Inland

ORF/Claudia Edlinger

Rechtsanwalt Hans Herwig Toriser

Toriser: „Das führt zu einer wesentlichen Vereinfachung der Klage, des Zugangs zum Recht und in weiterer Folge auch zu einer Verminderung der jeweiligen Kosten.“ Das gelte nicht nur für Österreich, da die Entscheidung für alle Unionsstaaten richtungsweisend sei, sagte Toriser: „Alle nationalen Gerichte sind an diese Entscheidung gebunden.“ Dass die anderen Länder ihre Rechtsordnungen anpassen würden sei wahrscheinlich.

Einwand französischer Versicherung abgeschmettert

Der Krankenpfleger setzte seine finanziellen Ansprüche längst durch. Sein Arbeitgeber, die Kabeg, muss noch eine Entscheidung abwarten, sagt Toriser: „Das Ganze wird wieder an das Erstzuständige Gericht, in dem Fall das Landesgericht Klagenfurt, zurückgehen. Dort werde entschieden, ob die Beträge auch der Höhe nach zurecht bestehen.“ Der Einwand der französischen Versicherung, dass ein österreichisches Gericht nicht zuständig wäre, sei - durch die nun erfolgte Konkretierung - ins Leere gegangen, sagt Toriser. Er setzte sich - gemeinsam mit der Kabeg - in diesem Rechtsstreit gegen die französische Versicherung durch.

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