Frauen gefesselt: Räuber verurteilt

Zu vier bzw. fünf Jahren Haft sind am Mittwoch zwei Männer aus der Ukraine verurteilt worden, die vor zwei Jahren einen brutalen Raub in Seeboden begangen hatten. Eine 80-jährige Frau und deren Pflegerin wurden dabei gefesselt und beraubt.

Gegen 2.00 Uhr drangen drei Männer am 12. März 2015 in das Haus am Ufer des Millstätter Sees ein. Weil die 80-jährige Hausbesitzerin und ihre 23 Jahre alte slowakische Pflegerin vom Lärm geweckt wurden, fesselten die Männer sie an ihre Betten. Zuvor setzten sie mehrere Bewegungsmelder außer Betrieb und kappten die Stromversorgung. Sogar erfahrene Kriminalisten waren damals über die brutale Vorgehensweise der Täter schockiert.

Mit mitgebrachtem Werkzeug rissen die Täter den Tresor aus der Verankerung, darin befand sich Schmuck im Wert von 30.000 Euro. Um den Safe abzutransportieren, raubten die Männer auch gleich den Mercedes der 80-Jährigen.

Verfolgungsjagd auf der Flucht

Die 80-Jährige konnte sich kurz darauf selbst befreien und die Polizei alarmieren. Die Pflegerin wurde bei dem Überfall verletzt. Auf dem Wurzenpass versuchten Beamte, die Täter zu stoppen, diesen gelang aber die Flucht nach Slowenien. Nach einem Unfall ließen die Täter das Auto samt Tresor zurück und fuhren mit einem anderen Auto weiter.

Durch internationale Ermittlungen wurden nach zwei Jahren zwei Ukrainer - 28 und 52 Jahre alt - ausgeforscht - mehr dazu in Brutaler Überfall auf 80-Jährige geklärt. Die Identität des dritten Täters ist weiter ungeklärt. Nach ihm wird bis heute gefahndet.

Mitglieder einer internationalen Bande

„Wir haben es mit einem Fall der organisierten, internationalen Schwerkriminalität zu tun, wo Schweigen und Leugnen dazugehört“, sagte Staatsanwalt Marcus Pacher am Mittwoch zu Prozessbeginn. Den schweren Raub begingen die Männer ihm zufolge als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. „Wir haben DNA-Gutachten, die die Angeklagten eindeutig überführen.“ Der dritte Komplize sei noch immer flüchtig. „Sie verschweigen uns beharrlich seine Identität.“

Die Anwältin des Erstangeklagten, ein 52 Jahre alter Tischler, sagte hingegen, ihr Mandant hätte sich von Beginn an kooperativ gezeigt und hätte wichtige Informationen zu den Hintergründen der Tat geliefert.

Namen mehrmals gewechselt

Der 52-jährige Angeklagte sorgte schon bei der Aufnahme seiner Daten für Stirnrunzeln. Richter Matthias Polak hielt ihm seine verschiedenen Identitäten vor. Der Mann gab an, seinen Namen mehrmals offiziell gewechselt zu haben, weil er sonst kein Visum mehr für den Schengen-Raum bekommen hätte.

Der Mann gestand die Beteiligung an dem Raub, er sagte aus, dass er zu dem Überfall gezwungen worden sei, weil er Schulden habe. Seinen Mitangeklagten kenne er nicht, dieser sei an dem Überfall auch nicht beteiligt gewesen. Seine wahren Komplizen seien Drogensüchtige gewesen, die er vorher nicht gekannt habe. Sie hätten sich bei dem Überfall gefürchtet, meinte der Angeklagte. „Die haben die junge Frau geschlagen und sie so fest mit Kabelbindern gefesselt, dass sie geblutet hat“, erwiderte der Richter.

Er könne er sich nicht mehr erinnern, wie seine Komplizen heißen, sagte der 52-Jährige. Diese hätten ihn zuerst nicht darüber aufgeklärt, was geplant sei, und ihn dann während des Überfalls angewiesen, was er zu tun hätte. Seine Anwältin betonte die untergeordnete Rolle, die er bei dem Coup gespielt habe.

Zweiter Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Der 28-jährige, zweite Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Wie seine DNA-Spuren am Tatort aufgetaucht seien, das könne er nicht erklären. Er gab auch an, den 52-Jährigen nicht zu kennen. Beide Männer sind im Ausland bereits amtsbekannt. Beide haben mehrere verschiedene Identitäten bei den Behörden angegeben, es gibt zudem Vorstrafen und auch ein Auslieferunsansuchen.