Gast über Stiege gestoßen: Türsteher vor Gericht

Zu fünf Monaten bedingter Haft ist am Dienstag ein 52-jähriger Türsteher in Klagenfurt verurteilt worden. Er hatte einen Lokalbesucher über eine Stiege gestoßen und schwer verletzt.

Zeuginnen beschrieben den 52-Jährigen Lavanttaler als den „eigentlich nettesten Türsteher“. Im vergangenen August allerdings versetzte der Mann einem Jugendlichen vor dem Lokaleingang einen derart festen Stoß, dass dieser über die nahe gelegene Stiege stürzte und sich eine schwere Verletzung am linken Sprunggelenk zuzog.

Unmittelbar nach dem Vorfall ging man von einer Berufsunfähigkeit des Jugendlichen aus. Er war zuvor als Schlosser tätig gewesen. Am Dienstag jedoch legte der Sachverständige ein Ergänzungsgutachten vor, das das Gegenteil bewies. Die Fußverletzung verheilte entgegen allen Erwartungen schnell, sodass der Schlosser seine Arbeit wiederaufnehmen kann.

Stoß für Richterin „übertriebene Reaktion“

Eine Videoaufzeichnung des Vorfalles machte es Richterin Lisa Kuschinsky leicht: Auf dem Bildmaterial war nicht zu erkennen, dass das Opfer den Türsteher zuerst körperlich angegriffen hatte. Und gegen verbale Attacken müsse ein Türsteher gewappnet sein, so die Richterin. Der Stoß über die Stiege sei demnach eine übertriebene Reaktion gewesen. Den Vorsatz auf eine schwere Körperverletzung schloss die Richterin im Zweifelsfall für den Angeklagten aus.

Der Angeklagte betonte, dass „es ihm irrsinnig leidtue“, er habe selbst zwei Kinder in diesem Alter. Richtige Reue könne sie aber „nicht spüren“, meinte die Richterin. Der Türsteher wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.260 Euro verurteilt, dem Opfer wurden 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen drei Tagen kann der Angeklagte Berufung beim Oberlandesgericht Graz einlegen.