Keine UVP für 110-kV-Leitung nötig

Die 110-kV-Leitung bei Villach-Süd darf nun ohne Umweltverträglichkeitsprüfung gebaut werden. Zu dieser Entscheidung kam der Verwaltungsgerichtshof. Die Revision zweier Kärntner Gemeinden wurde abgewiesen.

Bis Mitte des Jahres 2015 wurde an der Freileitung zwischen Villach und Finkenstein eifrig gebaut. Die Strommasten stehen bereits, kurz vor der Montage des Leitungsseils wurde der Bau aber gestoppt, weil die Gemeinden Villach und Finkenstein Einspruch gegen einen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes einlegten. Darin ging es um die Frage, ob für dieses Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei oder nicht. Bereits in der ersten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. Dezember 2015 kam man zu dem Schluss, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. 28 Millionen wurden in die „Stromautobahn“ bislang investiert, weitere 20 Millionen sind bis zur endgültigen Fertigstellung nötig.

Einspruch nur mehr bei Projektänderung möglich

Auf diese Erkenntnis stützte sich nun auch die aktuelle Entscheidung, sagte Dietlinde Hinterwirth, Mediensprecherin des Verwaltungsgerichtshofes. Diese Entscheidung wurde auch nicht beeinsprucht, wodurch sie eine rechtliche Bindung erlangt habe: „Der Verwaltungsgerichtshof war an diese Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2015 gebunden und musste sie seiner eigenen rechtlichen Beurteilung zu Grunde legen, so wie das Bundesverwaltungsgericht auch, dass es keine UVP-Pflicht gibt.“

Es handelt sich dabei laut Hinterwirth um eine „relative Formale“ Entscheidung. Gibt es keine Projektänderungen mehr, gibt es auch keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Die UVP-Pflicht betreffend sei das die letztmögliche Entscheidung. Der Bau der Leitung könne also fortgesetzt werden.

Bürgerinitiative: Künftig vorsichtigere Planung

Die Bürgerinitiative „110 kV Nein Danke Villach Süd" hofft nun, für künftige ähnliche Bauvorhaben etwas erreicht zu haben: „Wir haben erreicht, dass der Energieversorger zukünftig bei der Planung von Hochspannungsleitungen vorsichtiger sein wird“, sagt Irene Kreschischnig von der Bürgerinitiative. Trotz der „massiven Einflussnahme der Industrie“ werde der Bau einer Freileitung durch Ortsgebiete in Zukunft nicht mehr möglich sein: "Hätte man die Leitung erdverkabelt, wäre der Bau längst abgeschlossen.“

Die Stadt Villach nimmt die Entscheidung „zur Kenntnis“, sagte Vizebürgermeisterin Petra Oberrauner (SPÖ) gegenüber dem ORF. Es sei versucht worden, Rechtssicherheit zu schaffen. Auch für Finkenstein, also die zweite Gemeinde, die gegen die Entscheidung Revision eingelegt hatte, sei die Sache mit der erlangten Rechtssicherheit abgeschlossen, sagte Bürgermeister Christan Poglitsch (ÖVP).

Erleichterung bei Infineon

Auf die „Stromautobahn“ gedrängt hatte auch die Firma Infineon in Villach. Denn als Großverbraucher sei die Produktion von Infineon in Villach aufgrund der unzureichenden Netzstabilität gegenwärtig stark von Spannungsschwankungen beeinträchtigt, hieß es am Freitag. Jährlich entstünde dadurch ein Schaden von 1,5 Mio. Euro. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof sei deswegen „ein sehr positives Signal“ für die gesamte Kärntner Industrie, weil die dringend notwendige Abstützung des Kärntner Stromnetzes nun so bald wie möglich fertig gestellt werden kann.

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