Erster Zivilprozess um Heta-Angebot

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag das erste von fünf Zivilverfahren stattgefunden. Deutsche Versicherungen klagten ihre Nachrangforderungen gegenüber der Heta, dem Land und dem Sondervermögen Kärnten Fonds ein. Der Gesamt-Streitwert liegt bei 80 Mio. Euro.

Mit dem Rückkauf von Heta-Anleihen ist Kärnten seine Milliardenhaftungen losgeworden. 98,7 Prozent der Gläubiger nahmen das Angebot an und verkauften ihre Papiere mit Verlust an den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds. Im Vergleich mit den einstigen Milliardenhaftungen ist das Risiko für das Land überschaubar. Der größte Teil der Forderungen kommt von der deutschen VGH-Versicherungsgruppe. Sie lehnte das Rückkaufangebot für Nachranganleihen ab. Als Begründung nannte sie, es sei aus ihrer Sicht rechtswidrig.

Vergleich: VGH „gesprächsbereit“

Am Landesgericht Klagenfurt fand am Freitagvormittag die erste von vier Verhandlungen mit der VGH-Gruppe als Kläger statt. Für das Land nahmen die Sondervermögen-Kärnten-Vorstände Ulrich Zafoschnig und Hans Schönegger sowie der Leiter der Finanzabteilung Horst Felsner teil. Vorerst geht es um rund eine Million Euro. Auf die Frage von Richterin Gudrun Slamanig nach einem möglichen Vergleich sagte VGH-Anwalt Holger Bilesz von der Kanzlei Wolf Theiss, man sei jederzeit gesprächsbereit. „Bei 70 bis 75 Prozent der offenen Forderungen würde VGH sicher schwach werden“, so Bilesz.

Für das Land kommt ein Vergleich nicht in Frage - wegen einer Klausel im Angebot an die Gläubiger, sagte der Anwalt des Landes, Manfred Ketzer. Den Nachranggläubigern wurden 30 Prozent ihrer Forderungen sofort geboten oder 45 Prozent in Form einer vom Bund garantierten Nullkuponanleihe. Würde das Land einen höheren Vergleich eingehen, müsste es allen, die das Angebot angenommen haben, die Differenz nachzahlen. Dafür sei kein Budget vorhanden, so Ketzer. Er bestreitet auch, dass die HETA zahlungsunfähig sei.

5,8 Mrd. ausbezahlt

Am Donnerstag und Freitag bezahlte sie vorzeitig die ersten 5,8 Milliarden Euro an Abbauerlösen aus. Das sind gut zwei Drittel des Betrags, den den Gläubiger nach dem Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht erwarten durften. 1,4 Milliarden Euro davon wurden für strittige Ansprüche der Bayerischen Landesbank auf ein Treuhandkonto hinterlegt.

Im aktuellen Verfahren am Landesgericht erklärte Richterin Slamanig nach einer Stunde, ihre Entscheidung ergehe schriftlich. Wie auch immer sie ausfällt, das Verfahren wird wohl bis in die höchste Instanz ausverhandelt werden. Die anderen offenen Verfahren der VGH-Gruppe gegen das Land wurden vorerst ruhend gestellt. Neben den vier Verfahren mit VGH gibt es noch ein fünftes mit der CosmosDirekt-Versicherung. Dabei geht es um fünf Millionen Euro.

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