Schwarzbau: Ex-Bürgermeister vor Gericht

Der Ex-Bürgermeister der Gemeinde Lesachtal, Franz Guggenberger (SPÖ), musste sich am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. Er soll den Betrieb einer Nahwärmeanlage ohne gültige Bewilligung zugelassen haben. Bauherr Gabriel Obernosterer (ÖVP) will alle Auflagen erfüllt haben.

Die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt habe mit seiner Person „null und nichts“ zu tun, sagte Nationalratsabgeordneter und Hotelier Gabriel Obernosterer von der ÖVP gegenüber dem ORF. Es stimme zwar, dass er im Jahr 2012 diese Anlage errichtet habe, aber er habe alle notwendigen Auflagen bei Gemeinde, Denkmalamt und Bezirkshauptmannschaft erfüllt. Obernosterer sagte auch, dass sich sein Sohn und sein Architekt um alles gekümmert hätten, weil er selbst als damaliger ÖVP Obmann anderes zu tun gehabt hätte.

Die Nahwärmeanlage sei ein Zubau zu seinem unter Denkmalschutz stehenden Privathaus, sagte Obernosterer. Sie wurde in eine Böschung gebaut und beheize mehrere Häuser in Maria Luggau - darunter auch den Paternwirt, eines der beiden Hotels der Familie Obernosterer. Bereits im Dezember 2012 wurde der Bau von einem Nachbarn angezeigt. Die Begründung: Der Kamin der Anlage sei drei Meter versetzt und 50 Zentimeter niedriger gebaut worden als im ersten Baubescheid vorgesehen. Die Anzeige des Anrainers sei erst vor kurzem vom Landesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden, sagte Obernosterer. Ob es auf der Gemeinde in diesem Zusammenhang zu Formfehlern gekommen sei, wisse er nicht.

Sachbearbeiterin: Konsens bei Ortsaugenschein

Beim Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Lesachtal wurden am Mittwoch die ersten Zeugen vernommen, darunter auch eine Sachbearbeiterin des Denkmalamtes. Sie sagte, dass nur der alte Kamin genehmigt gewesen sei, jedoch nicht der tatsächlich gebaute Rauchfang. Bei einem Ortsaugenschein hätte man dann aber einen Konsens gefunden. In diesem Fall war ein Genehmigungsbescheid des Denkmalamtes also nicht abgewartet worden, so die Sachbearbeiterin.

Weiterer Verhandlungstermin: 23. August

Für den Prozess wurde mit 23. August noch ein zweiter Verhandlungstag anberaumt. Einer der Zeugen konnte wegen einer Behandlung nicht vor Gericht erscheinen. Der jetztige Bürgermeister der Gemeinde hatte vergessen, sich von seiner Amtsverschwiegenheit entbinden zu lassen, er kann daher erst am 23. August befragt werden. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauch sind derzeit auch der Klagenfurter Vizebürgermeister Christian Scheider und Stadtrat Wolfgang Germ (beide FPÖ) konfontiert. Die Vorwürfe lauten auf Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Beide weisen die Vorwürfe zurück - mehr dazu in Klagenfurter FPÖ Vizebürgermeister angezeigt (kaernten.ORF.at, 13.7.2017).