Vier Monate bedingte Haft wegen Tierquälerei

Vier Monate Haft, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. So lautete das Urteil für einen 35 Jahre alten Koch aus dem Mölltal. Er musste sich wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der Mann war geständig.

Er habe ein Alkoholproblem und deshalb die Rinder auf seinem Bauernhof vernachlässigt, gestand der gelernte Koch vor Richter Oliver Kriz. Laut Staatsanwalt Christian Pirker verendeten deshalb zwei der stark abgemagerten Kühe. Ein weiteres Tier musste eingeschläfert werden. Der bisher unbescholtene 35 Jahre alte Mann aus dem Mölltal erklärte vor Gericht, dass er seine Tiere unmittelbar nach der Anzeige verkauft und die Landwirtschaft verpachtet habe. Außerdem sei er wegen seiner Alkoholprobleme in medizinischer Behandlung.

Lob für den Angeklagten

Der Angeklagte zeigte sich reumütig. Er hatte keinen Anwalt an seiner Seite und nahm das Urteil - 4 Monate bedingt auf drei Jahre - sofort an und bedankte sich beim Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Christian Pirker verzichtete auf ein Rechtsmittel. Richter Oliver Kriz ließ am Ende der Verhandlung aufhorchen. Er lobte den Angeklagten, weil dieser rasch Konsequenzen gezogen und seinen Bauernhof verpachtet hatte.