Einigung über Wetterschutz für Fischer

Der Wetterschutz für Fischer sorgte zuletzt für heftige Kontroversen unter den Parteien. Am Donnerstag einigte man sich auf eine Gesetzesnovelle, die einen „umschlossene Wetterschutz“ gestattet. Das Zelten bleibt für Fischer weiterhin untersagt.

Zwar gab es bereits Anfang des Jahres eine Grundsatzeinigung darüber, dass Fischer zwar kein Zelt, wohl aber einen Wetterschutz aufstellen dürfen - mehr dazu in Streit um Regenschutz für Fischer.

Diese wurde jetzt präzisiert und in eine Gesetzes-Novelle gegossen. Michael Johann von den Grünen leitete den Umweltausschuss dazu am Donnerstag. Er sagte, den Fischern sei jetzt ein nicht allseitig umschlossener Wetterschutz samt Insektengitter im Bereich des Uferstreifens erlaubt. „Zelten ist weiterhin nicht erlaubt. Das wäre eine Ungleichbehandlung, weil andere Bevölkerungsgruppen – wie zum Beispiel Teilnehmer von Jugendlagern – auch nicht zelten dürfen.“

Vor allem entlang der Drau entstanden in den vergangenen Jahren von Fischern nicht nur Zelte, sondern nahezu fixe Behausungen. Das Zelten in freier Natur ist aber in Kärnten verboten. Weil die Fischer aber einen Schutz brauchen verlangten vor allem Fischereireferent Gerhard Köfer und auch die FPÖ eine Entkriminalisierung der rund 15.000 Fischer in Kärnten.

Natura 2000: Entschädigung für Grundeigentümer

Sowohl das Team Kärnten, als auch die Freiheitlichen zeigten sich am Donnerstag zufrieden. Ein weiterer Punkt in der Novelle zum Naturschutzgesetz ist eine Entschädigungsregelung für Grundeigentümer, die durch die Erklärung von Flächen zu Natura 2000-Gebieten betroffen sind. Michael Johann von den Grünen: „Wir hoffen, dass dadurch die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten erleichtert wird, weil die Grundeigentümer dadurch keine Nachteile mehr erwarten müssen.“

Die Novelle zum Naturschutzgesetz soll am kommenden Donnerstag in der letzten regulären Landtagssitzung vor der Sommerpause, neben einer ganzen Reihe von Gesetzen, verabschiedet werden.

Weniger Bürokratie bei Wohnbauförderung

Nicht ganz so emotional wie um die Fischer-Zelte wird um das neue Wohnbauförderungsgesetz verhandelt. Die Koalition von SPÖ, ÖVP und Grünen hob bereits die Einkommensgrenzen auf 38.000 Euro für eine Einzelperson und 61.000 Euro für Eltern mit einem Kind an. Damit werden mehr Kärntner Familien, als bisher in den Genuss der Wohnbauförderung kommen. Zusätzlich soll der Vorschriftendschungel für die Gewährung der Wohnbauförderungt für Häuselbauer entbürokratisiert werden, hieß es von der SPÖ.

Ziel sei, leistbares Wohnen zu schaffen und Mietensprünge, wie sie in der Vergangenheit immer wieder für Aufregung sorgten, zu vermeiden. Die Freiheitlichen sind gegen die Öffnung des sozialen Wohnbaues für Ausländer - mehr dazu in Landtag: Debatte über Wohnbauförderung.