Zweites Urteil zu bediensteten Pensionistinnen

Ein zweitinstanzliches Urteil gibt nun der Stadt Klagenfurt recht, dass unkündbare Dienstverhältnisse nicht vorgesehen sind. Noch werden aber zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt, obwohl sie bereits Pension beziehen.

Nach der Aufregung rund um unbefristete Dienstverhältnisse im Klagenfurter Rathaus im vergangenen Jahr gibt es jetzt eine weitere gerichtliche Klärung. Zwei Mitarbeiter im Rathaus klagten die Stadt, weil sie sich nicht mit ihrer Pensionierung abfinden wollten und sich unkündbar wähnten. Durch einen Fehler in der Personalabteilung wurde es ihnen möglich, mit einem Alter von 65 Jahren gleichzeitig Pension und Gehalt zu beziehen. Die Mitarbeiter wurden nicht rechtzeitig vom Ende des Dienstverhältnisses informiert - mehr dazu in Doppelverdienste: FPÖ erwägt Anzeige (kaernten.ORF.at; 23.8.2016). Das soll künftig ausgeschlossen sein.

Voraussetzung: Korrekte Information der Mitarbeiter

Auch das zweitinstanzliches Urteil, das vor zwei Wochen eingetroffen ist, gibt der Stadt Klagenfurt recht. Ein unkündbares Dienstverhältnis ist laut Vertragsbedienstetenordnung nicht vorgesehen, sagte Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler (SPÖ): „Es ist jetzt ganz klar, dass ein Mitarbeiter wenn er vom Dienstgeber korrekt verständigt wird, mit 65 Jahren seine Dienstzeit beendet.“

Voraussetzung ist allerdings eine korrekte Information darüber, was bei den beiden Mitarbeitern schlichtweg vergessen wurde, sagte Pfeiler. Mit beiden Bediensteten wurde nun nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. „Mit einer Mitarbeiterin haben wir uns darauf geeinigt, dass sie mit Ende des Jahres ausscheidet. Bei der zweiten Mitarbeiterin gibt es noch keinen Termin für ihr Ausscheiden. Wir hoffen aber, dass wir mit ihr bald eine Lösung finden.“