Gerichtsverfahren wegen Zwergzypresse

Ein Streit um Zwerg-Muschelzypressen ist am Montag vor dem Landesgericht in Klagenfurt verhandelt worden. Eine 64 Jahre alte Pensionistin soll Äste der Zypresse abgeschnitten haben, die auf einem Grab in Annabichl stand. Die Verhandlung endete mit einer Diversion.

Zwerg-Muschelzypressen werden etwa 80 bis 100 Zentimeter hoch. In dem vor Gericht verhandelten Fall wachsen sie auf einem Grab am Friedhof in Launsdorf. Die 64 Jahre alte Angeklagte soll mehrere Hauptäste der Pflanze abgetrennt haben, die ihr nicht gehört. Laut Anklageschrift entspricht das einer schweren Sachbeschädigung, für die ein Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis vorgesehen ist.

Angeklagte bestritt die Tat

Die Angeklagte bestritt die Tat. Trotz eines Zeugen, der sich auch das Kennzeichen der Angeklagten aufgeschrieben hat, zeigte sich die Pensionistin vor Gericht nicht geständig. Sie sei an besagtem Tag gar nicht in Launsdorf gewesen, sondern hätte sich wegen einer Schwellung an ihrer Hand in Klagenfurt von einer Masseurin behandeln lassen, sagte die Frau.

Ob sie die Schwellung denn vom Schneiden von Pflanzen bekommen hätte, fragte Richter Oliver Kriz nach. Nein, antwortete die Angeklagte. Um zu beweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Tat nicht am Friedhof war, führte die Angeklagte die Masseurin als Zeugin an.

Zeugin konnte das Alibi nicht bestätigen

Die Masseurin trat als Zeugin vor Gericht auf. Sie sagte aus, dass die Angeklagte am Tattag nicht bei ihr in Behandlung war. Erst viel später sei die 64-Jährige zu ihr gekommen und habe eine Bestätigung für den besagten Tag verlangt. Die Zeugin gab an, gutgläubig gewesen zu sein und der Angeklagten die Bestätigung ausgestellt zu haben, ohne in ihre Aufzeichnungen gesehen zu haben.

„Rechtlich wäre es geschickt, wenn man jetzt die Kurve kriegt und in Diversion geht“ - sagte Richter Kriz, nachdem sich das Alibi der Angeklagten nicht bestätigen ließ. Nach einer kurzen Unterredung mit ihrem Verteidiger entschied sich die 64-Jährige für die Diversion. Sie muss den Besitzern der Zwergzypresse nun einen Betrag von 800 Euro zahlen. Die drohende Gefängnisstrafe war damit vom Tisch.