Tagesmütter auch in Betrieben möglich

Tagesmütter und -väter dürfen künftig auch in Betrieben arbeiten. Bisher war das nur im eigenen Haushalt möglich. Diese neue Form der Kinderbetreuung will die Landesregierung am kommenden Dienstag beschließen.

Das Angebot, sein Kind oder die Kinder mit zum Arbeitsplatz bringen zu können und dort in einem Betriebskindergarten betreut zu wissen, gibt es nur in wenigen Kärntner Großbetrieben. Nun sollen auch kleinere Kindergruppen in Unternehmen möglich werden.

Betreuung für bis zu sechs Kinder

Dafür wird das Kinderbetreuungsgesetz geändert, sagte Landeshauptmann und Bildungsreferent Peter Kaiser: „Wir wissen, das es in vielen Betrieben, die klein- und mittelständisch strukturiert sind, manchmal Probleme gibt. Dort gebe es aber Räume. Was bisher nicht möglich war ist, dass es dort eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater gibt, das ermöglichen wir jetzt mit der Novellierung.“

Tagesmütter und -väter dürfen nun auch in Betrieben bis zu sechs Kinder betreuen, zu den gleichen Bedingungen wie im eigenen Haushalt. Kaiser: „Entsprechende Räumlichkeiten, wie Ruheräume oder Toiletten sind notwendig und die notwendigen Sacheinrichtungen, um eine adäquate Betreuung sicher zu stellen. Aber es geht vor allem um die Größenordnung, die nötig ist, um so etwas vernünftig führen zu können und die Flexibilität in den Betreuungszeiten ist dadurch gegeben. Ich gehe davon aus, dass das in einigen Kärntner Betrieben sehr rasch umgesetzt wird.“ Diese Änderung, so Kaiser, erfolge auf Vorschlag der Wirtschaftsvertreter.