Behinderte: Lob für öffentlichen Dienst

Kärnten und die Steiermark sind die Bundesländer, die zumindest im öffentlichen Dienst die gesetzliche Einstellungspflicht für Behinderte erfüllen. Die privaten Betriebe sind aber noch säumig.

Besonders viele beeinträchtigte Menschen werden in Kärnten zum Beispiel in der Gebietskrankenkasse beschäftigt. Für die Behindertenanwältin des Landes, Isabella Scheiflinger, ist das aber nur bedingt ein Grund zur Freude, denn nur 345 private Unternehmen kommen der gesetzlichen Einstellungspflicht für Behinderte nach.

772 Unternehmer zahlen jährlich 4,8 Mio. Euro an Ausgleichtaxe. Die Behindertenanwältin fordert eine Erhöhung dieser und mehr Aufklärung von Unternehmern.

Viele bevorzugen Ausgleichstaxe

Ab 25 Angestellten müsste laut Gesetz der Dienstgeber eine begünstigt behinderte Person einstellen. Hat ein Unternehmen 100 Angestellte, wären das vier beeinträchtige Menschen, die dort arbeiten sollten. 345 Unternehmen in Kärnten kommen dieser Pflicht nach, sagt Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger, 772 hingegen erfüllen nicht oder nicht ausreichend die gesetzlichen Vorgaben und kaufen sich quasi frei, sagt Scheiflinger. Diese Betriebe zahlen im Jahr 4,8 Millionen Euro an Ausgleichstaxe. „Diese Situation ist natürlich sehr dramatisch und nicht vergleichbar gegenüber dem öffentlichen Dienst“, so Scheiflinger.

In diesem Bereich sind Kärnten und die Steiermark jene Bundesländer, die im öffentlichen Dienst die gesetzliche Einstellungspflicht für Behinderte erfüllen. Besonders viele beeinträchtigte Menschen werden in Kärnten zum Beispiel in der Gebietskrankenkasse beschäftigt.

Unternehmer haben oft Informationsdefizite

Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für Menschen mit Behinderung verwendet. Trotzdem sei es etwas Anderes, einem beeinträchtigten Menschen die Möglichkeit zu geben, einer Arbeit nachzugehen, sagt Scheiflinger. Viele Wirtschaftstreibende seien immer noch zu wenig informiert darüber, welche Fähigkeiten behinderte Menschen haben, sagt Scheiflinger, die mehr Aufklärung fordert: „Betriebe müssen einfach auch wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie sich informieren wollen und wenn sie wissen wollen, ob es arbeitssuchende Menschen mit Behinderung und den entsprechenden Qualifikationen gibt.“ Die Ausgleichstaxe gehöre außerdem erhöht, fordert die Behindertenanwältin des Landes. Mit den jetzigen 4,8 Millionen Euro pro Jahr könnten in Kärnten laut Scheiflinger bis zu 1.260 beeinträchtigte Menschen in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.

Auch die „Aufgezeigt“-Redaktion widmete sich unlängst der schwierigen Jobsuche von behinderten Menschen. Einer von ihnen ist Thomas Binder, der seit eineinhalb Jahren eine Stelle sucht. Er scheint bei einem Orthopädieunternehmen gute Chancen auf eine Angstellung zu haben, ein erstes Vorstellungsgespräch verlief jedenfalls positiv - mehr dazu in Schwierige Jobsuche für Behinderte.