Raiffeisen gewinnt wieder AvW-Musterprozess

Die Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt hat nun einen zweiten Musterprozess gegen einen Anleger des Finanzjongleurs Auer Welsbach gewonnen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist laut RBB rechtskräftig.

Der RBB Klagenfurt war rund um die AvW-Pleite vorgeworfen worden, für einen Schaden von rund 400 Mio. Euro verantwortlich zu sein. Als Argument dafür diente ein Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom Februar 2010, in dem einem AvW-Anleger voller Schadenersatz zugesprochen worden war. Als Musterprozess hatte dieses Verfahren eine Vorbildfunktion für alle weiteren anhängigen Prozesse.

Anwälte hoffen auf Ende der Auseinandersetzungen

Das erstinstanzliche Urteil wurde jedoch vom OGH aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. In einem neuerlichen Rechtsgang entschied der OGH jetzt abermals für die RBB Klagenfurt. Somit ist das größte Musterverfahren rechtskräftig erledigt.

Die Anwälte der Bank, Ernst Brandl und Gernot Murko, erklärten: „Wir sind sehr optimistisch, dass die Entscheidungen des OGH in zwei Musterverfahren nun das Ende der Auseinandersetzungen, um die aus unserer Sicht zu Unrecht erhobenen Ansprüche bedeuten.“

„Keine ständige Überwachung von Wertpapieren“

Der OGH bestätigte aus Sicht der Rechtsanwälte, dass es von einer Depotbank zu viel verlangt wäre, die Emittenten der auf ihrem Kundendepot liegenden Wertpapiere auf Schritt und Tritt zu überwachen. Die Entscheidung bedeute eine Erleichterung für alle Depotbanken dieses Landes, denn diese würden nur unter ganz eingeschränkten Umständen für die Qualität der bei ihnen eingelagerten Papiere haften.

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