Feuerwehr: Ohne Übungen droht Ausschluss

Wenn ein Feuerwehrmann an zu wenig Übungen teilnimmt, darf er aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden, sagt ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Vier Männer in St. Veit hatten Beschwerde gegen ihren Ausschluss eingelegt.

Bei drei der Beschwerden gibt es jetzt nach mehr als zwei Jahren ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Darin wurden die Beschwerden der ehemaligen Feuerwehrmänner abgewiesen. Das heißt: Wer zu selten an den Übungen der Feuerwehren teilnimmt, darf ausgeschlossen werden.

„Froh, dass Kommandant Recht bekam“

Bei den Betroffenen handelt es sich um Männer, die alle mehr als 15 Jahre bei der Freiwilligen Feuerwehr waren. In den Jahren 2014 und 2015 sollen sie an zu wenig Übungen teilgenommen haben. Der St. Veiter Feuerwehrkommandant Josef Kropiunig will zu dieser Sache „kein Öl ins Feuer gießen“. Der St. Veiter Bürgermeister Gerhard Mock (SPÖ) als oberster Chef der Feuerwehr St. Veit sagte, er sei froh, dass die Entscheidung des Kommandanten bestätigt wurde. Für die ganze Feuerwehr sei es kein guter Zustand gewesen, das sei nun abgeschlossen, so Mock.

Feuerwehr Atemschutz

ORF/Peter Matha

Ein Ausschluss von Feuerwehrleuten, die ja freiwillig mitmachen, sehr immer unangenehm. Das mache kein Kommandant leichtfertig. Aber es gebe nun einmal eine gewisse Anzahl an Übungen und daher habe sie der Kommandant ausgeschlossen. Der Kommandant habe gewisse Rechte und müsse ja führen. Es könne nicht jeder machen, was er will, sagte Mock. Man brauche eine gut ausgebildete Feuerwehr, sie habe einen großen Stellenwert. Unter den Feuerwehren gilt die Richtlinie, dass die Hälfte der Übungen Pflicht sind.

Landesfeuerwehrkommandant im Studio

Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin zu Gast im Studio von „Kärnten heute“.

Robin: Schulung wird ernstgenommen

Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin sagte, dass Schulung für die heimischen Feuerwehrleute sehr wichtig sei und ernstgenommen werde: „Wir haben 18.000 Einsätze im Jahr zu bewältigen. Die Einsätze werden immer größer und umfangreicher. Der überwiegende Teil unserer Kameraden stellt sich der Ausbildung in der Feuerwehrschule.“

5.300 Kameraden seien jährlich bei den Landesfeuerwehr- bzw. Bezirksausbildungen dabei. Das bedeute, dass jeder dritte Feuerwehrkamerad mindestens einmal im Jahr in einer Ausbildung involviert. Innerhalb der Feuewehr werde Teamgeist gelebt und es gehöre auch zur Pflicht - wenn möglich - zu Einsätzen auszurücken, so Rubin.

Gesetzestext

(6) Ein Mitglied darf aus der Freiwilligen Feuerwehr nur ausgeschlossen werden, wenn Ausschließungsgründe für die Aufnahme als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr im Sinne der Abs. 3a, 3b oder 3d - Abs. 3a lit. a und Abs. 3d jedoch nur insoweit, als sie jeweils Voraussetzung für die Aufnahme waren - hervorkommen oder sonstige schwerwiegende Gründe, wie etwa eine schwere Schädigung der Interessen oder des Ansehens der Freiwilligen Feuerwehr oder eine beharrliche Verletzung der Aus- und Fortbildungsbestimmungen, vorliegen. Ist aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Abberufung gemäß § 38 Abs. 2 erfolgt, ist dieses Mitglied aus der Freiwilligen Feuerwehr auszuschließen. Gegen den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr ist die Berufung an den Gemeindevorstand zulässig.