Betrüger fordern fingierte Zahlungen ein
Die Betrüger fordern Konsumenten am Telefon dazu auf, Kosten für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen zu begleichen. Der Betrag solle per „paysafecard“ überwiesen werden, ansonsten komme es zu einer Klage. Wenn Konsumenten nach dem Ursprung der Zahlung fragen wird behauptet, dass der Vertragsabschluss bzw. Kauf Jahre zurückliege.
Ein Kärntner sollte 1.900 Euro zahlen
„Allein in der vergangenen Wochen wandten sich mehr als zehn Konsumenten an uns, weil sie von einem ‚Inkassobüro‘ angerufen wurden. Ein Konsument beispielsweise wurde aufgefordert, 1.900 Euro für von ihm getätigte Glücksspiele zu begleichen“, so Konsumentenschützer Mario Drussnitzer. Die Anrufer seien sogar so dreist gewesen, dass sie zuerst einen unverschämt hohen Rückzahlungsbetrag angeben und dann anboten, diesen zu senken, wenn man sofort bezahle.
Nicht in Gespräch verwickeln lassen
Am Telefon abgeschlossene Glücksspielverträge sind nichtig. Wenn man eine Zahlungsaufforderung – sei es für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen – erhält, die mehr als drei Jahre zurück liegt, wären diese ohnehin verjährt. Die AK Kärnten gibt folgenden Rat: Wenn einem die Forderung eines Anrufers verdächtigt vorkomme, solle man sich erst gar nicht in ein Gespräch verwickeln lassen. Keinesfalls dürfe man Geldbeträge per „paysafecard“ überweisen, denn diese seien nicht mehr nachvollziehbar. Ein seriöses Unternehmen wird eine Forderung immer schriftlich stellen, so die Arbeiterkammer.