Hypo-Sonderdividende „nicht kaufentscheidend“

Am 30. Juni soll im Hypo-Vorzugsaktienprozess das Urteil fallen. Am Dienstag erfolgten letzte Einvernahmen. Ein Zeuge bezeichnete die ausgeschüttete Sonderdividende für die Flickstiftung als nicht kaufentscheidend.

Mit Zeugeneinvernahmen ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der zweite Rechtsgang des Hypo-Prozesses Vorzugsaktien II fortgesetzt worden. Wegen Untreue müssen sich die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Josef Kircher, Siegfried Grigg und Tilo Berlin verantworten. Der Oberste Gerichtshof hatte die Schuldsprüche in der Causa Vorzugsaktien II für den Bereich der Sonderdividende aufgehoben. Für die bereits rechtskräftigen Schuldsprüche im Zusammenhang mit der Put-Option der Vorzugsaktien, die gemeinsam mit der Dividende verhandelt worden war, hat der Schöffensenat das Strafmaß bei allen Angeklagten bereits reduziert.

Zeugen: Wenig bis keine Erinnerung

Der damalige Vorstandsvorsitzende der Flick-Privatstiftung, die Vorzugsaktien der Hypo Leasing Holding (HLH) gezeichnet hatte, erinnerte sich in einer Videobefragung nur rudimentär an die Sonderdividende in Höhe von 1,25 Prozent, die 2008 zusätzlich zu den festgelegten Zinsen von sechs Prozent ausbezahlt worden war. Insgesamt wurden 2,5 Mio. Euro unter diesem Titel ausgeschüttet. Ob die Sonderdividende von Anfang an vereinbart gewesen sei oder erst später dazukam, wisse er nicht mehr, erklärte der Zeuge. Jedenfalls sei die Sonderdividende aus Sicht der Flick-Privatstiftung für den Kauf der Vorzugsaktien nicht relevant gewesen, meinte er.

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Hypo Leasing Holding konnte sich im Zeugenstand an das Thema Sonderdividende nicht erinnern. Es sei schon möglich, dass darüber gesprochen wurden sei, meinte er. An den Vorstandssitzungen habe er aber teilgenommen, antwortete er auf eine diesbezügliche Frage der Vorsitzenden des Schöffensenats, Richterin Ute Lambauer.

Ein Vorstand soll Bedenken geäußert haben

Der damalige Leiter der Konzernrechtsabteilung der Hypo Leasing Holding sagte aus, dass ein anderes Vorstandsmitglied der HLH Bedenken bezüglich dieser Sonderdividende gehabt und ihn mehrmals zu diesem Thema angesprochen habe. Als Leiter der Rechtsabteilung hätte er aber inhaltlich nichts tun können, diese Kompetenz habe er nicht gehabt. Das betreffende Vorstandsmitglied war am Dienstag ebenfalls als Zeuge geladen, erschien aber nicht.

Weiters sagte der Jurist zum Sonderdividenden-Beschluss in der Hauptversammlung des Aufsichtsrats vom April 2008, dass sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sich mit dem Thema befasst hätten. Darüber hinaus habe es ein Schreiben, in dem eine Bonifizierung zugesagt worden sei, und einen Protokoll-Entwurf des Notars für die Hauptversammlung gegeben. Es sei also viermal dokumentiert gewesen, in welche Richtung es gehen sollte und es sei auch keine „Konflikt-Hauptversammlung“ gewesen. Die Hauptverhandlung wurde auf 30. Juni vertagt.

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