Start in die Schwammerlsaison
Für Schwammerlsucher könnte das aktuell feuchtwarme Wetter in Kärnten kaum besser sein.
ORF/Ernst Janesch
Putzen an Ort und Stelle lautet die Devise
Die teilweise geschützten Arten - zu denen Steinpilze und Eierschwammerl gehören - dürfen von 7.00 bis 18.00 Uhr abgeschnitten und mit nach Hause genommen werden. Das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten und Kernzonen der Nationalparks ist auch in dieser Zeit verboten.
ORF/Ernst Janesch
Die gesammelten Schwammerln müssen auf jeden Fall an Ort und Stelle geputzt werden. Pilze unter zwei Zentimeter Größe sowie alte Fruchtkörper müssen laut der Kärntner Bergwacht stehengelassen werden.
„Ausschwärmen“ ist verboten
Verboten ist es, sich in Gruppen für das organisierte Sammeln von wildwachsenden, teilweise geschützten Pilzen zu treffen. Waldbesitzer können das Ernten von Pilzen zudem mit Hinweis-Tafeln verbieten. Die Kärntner Bergwacht kontrolliert, ob die Pilzverordnung auch eingehalten wird.
ORF Kärnten/Matha
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von bis zu 3.630 Euro rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen bzw. im Wiederholungsfall kann die Strafe mit bis zu 7.260 Euro noch härter ausfallen.
Ab Oktober bestätigen Ausnahmen die Regel
Das Sammel-Verbot ab Anfang Oktober gilt nicht für alle Pilze, gesammelt werden dürfen auch ab diesem Zeitpunkt noch Parasole, viele Täublingsarten, der Birkenpilz und die Herbsttrompete.