AK: So klappt die Urlaubsplanung
Beim Schmieden der Urlaubspläne darf vor allem einer nicht außer Acht gelassen werden: Der Chef. Der Urlaub müsse immer mit dem Vorgesetzten besprochen und vereinbart werden, sagte Verena Spath, Arbeitsrechtsexpertin von der Arbeiterkammer Kärnten. „Dabei werden auf der einen Seite die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers berücksichtigt, auf der anderen Seite aber natürlich auch die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers“, sagt Spath.
„Urlaub darf nicht aufgezwungen werden“
Kommt es in einem Betrieb zum Beispiel dazu, dass über einen längeren Zeitraum die Produktion still steht, hat der Arbeitgeber sogar ein großes Interesse daran, dass seine Arbeitnehmer Urlaub konsumieren. „Aufgezwungen“ dürfe der Urlaub jedoch nicht werden, sonst könne man sich als Arbeitnehmer rühren, so die Arbeitsrechtsexpertin.
ORF
Urlaubskasse im Blick behalten
Gerade wenn exotische und außergewöhnliche Urlaube geplant werden, sollte auch das Urlaubsbudget stets im Blick behalten werden. „Auf der einen Seite bekomme ich das Urlaubsentgeld. Das heißt, den Lohn, den ich verdient hätte, würde ich nicht auf Urlaub fahren“, sagt Spath. „Da muss man aber auch sagen: Überstunden, die da angefallen wären oder Provisionen werden hier eingerechnet,“ so die Arbeitsrechtsexpertin.
Krankheit unterbricht Urlaub
Wird man während des Urlaubs krank oder muss ein krankes Kind pflegen, dann wird der Urlaub dadurch unterbrochen. Dieser Fall tritt jedoch nur ein, wenn die Genesung mehr als drei Kalendertage dauert. „In diesem Fall muss ich aber auch meinen Arbeitgeber informieren und auch eine ärztliche Bestätigung abgeben“, sagt Spath. Passiert der Krankheitsfall im Ausland, dann benötige man darüber hinaus auch eine Bestätigung, dass der behandelnde Arzt zugelassen ist.
Damit es während der Urlaubszeit keine unliebsamen Störungen gibt, rät die Arbeitsrechtsexpertin, rechtzeitig eine Vertretung einzuarbeiten und wichtige Unterlagen und Passwörter weiterzugeben. Dann steht einer erholsamen Urlaubszeit nichts mehr im Wege.