Wieder Jugendlicher vor Gericht

Am Freitag ist am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess gegen einen 16-Jährigen wegen Raubes, Einbruchs und Körperverletzung fortgesetzt worden. Er soll unter anderem versucht haben, einem Mann in einem Park die Brieftasche zu stehlen.

Die Liste der Straftaten, die dem Jahre alten Jugendlichen zur Last gelegt wird, ist lang. Neben mehreren Raubüberfällen, die er zusammen mit anderen Jugendlichen begangen haben soll, kommt auch noch Körperverletzung. Einem Opfer soll er gedroht haben, ihn „abzustechen“. Am Verhandlungstag am Freitag stand eine Straftat vom Juni 2015 im Mittelpunkt. Mehrere Jugendliche sollen im Klagenfurter Schillerpark versucht haben, einem älteren Mann die Brieftasche zu stehlen.

Opfer stürzte mit dem Fahrrad

Bei der Tat war der Mann mit seinem Fahrrad zu Sturz gekommen und hatte sich dabei verletzt. Einer der Angreifer soll der Angeklagte gewesen sein. Dieser gab zwar zu, bei der Tat dabei gewesen zu sein. Den versuchten Brieftaschendiebstahl hätte aber ein anderer Jugendlicher begangen. Der Angeklagte sagte, er habe den Täter dann nur verfolgt.

Das Opfer konnte nicht zur Tat befragt werden, der Mann sich zurzeit in Behandlung befindet. Geladen war aber eine Augenzeugin, die angab, einen Burschen vom Tatort weglaufen gesehen zu haben. Ob dieser geflüchtet sei oder den Täter verfolgt habe, könne sie aber nicht sagen. Geladen wurde auch jener Jugendliche, der laut Angeklagtem den versuchten Raub begangen haben soll. Trotz Ladung erschien er aber nicht vor Gericht.

Zeuge änderte seine Aussage

Ein anderer Zeuge, der zur Clique des Angeklagten gehört haben soll, wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Auch er belastete den nicht erschienenen Zeugen, den versuchten Raub begangen zu haben. In seiner Vernehmung bei der Polizei hatte er aber angegeben, dass der Angeklagte und der andere Jugendliche die Tat gemeinsam begangen hätten.

Richter Gernot Kugi vertagte die Verhandlung neuerlich. Beim nächsten Termin, der voraussichtlich im August stattfinden wird, sollen die nicht erschienen Zeugen, wenn nötig, polizeilich vorgeführt werden. Auch soll bis dahin abgeklärt werden, ob es dem Opfer wieder besser geht und ob der Mann seine Version von der Tat vor Gericht schildern kann.

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