Bergsteiger von Lawine mitgerissen und getötet

Am Großglockner ist Samstagfrüh ein 32 Jahre alter Bergsteiger von einer Lawine erfasst und getötet worden. Sein Begleiter blieb unverletzt. Die Bergung war gefährlich, es drohten Steinschlag und weitere Lawinen. In der Nacht hatte es geschneit.

Die Männer aus Südtirol wollten offenbar über die sogenannte Aschenbrennerroute (ca. 3.500 Meter Höhe)in der Nordwand zum Gipfel aufsteigen und brachen sehr früh auf. Horst Wohlgemuth von der Alpinpolizei sagte, in der Aschenbrennerroute seien zwei Bergsteiger sehr früh aufgestiegen. Gegen 6.30 Uhr sei es dannzu dem tödlichen Unfall gekommen: „Vor ihnen löste sich ein kleines Schneebrett und riss einen der beiden mit. Er stürzte mehrere hundert Meter über die Nordwand ab und blieb am Glocknerauslauf liegen.“

Glockner Lawine Toter Südtiroler Lawine

Polizei

Hier wurde der Verunglückte gefunden

„Zu warm für die Nordroute“

Es habe auf dem Berg höher oben geschneit, die Temperaturen waren aber zu hoch für eine kompakte Schneedecke, daher keine idealen Bedingungen, so Wohlgemuth. Die beiden seien nicht aneinander geseilt gegangen, das habe den zweiten Mann gerettet. Andere Bergsteiger seien ebenfalls am Berg gewesen und sahen das Unglück. Es sei ihnen dann zu gefährlich gewesen, sie drehten um.

Glockner Lawine Toter Südtiroler Lawine

Polizei

Hier löste sich die Lawine

„Für die Nordwand ist es zu warm, der Schnee ist durchfeuchtet. Bei der Bergung hatten wir immer wieder große Probleme mit Steinschlag und Lawinen.“ Der überlebende Bergsteiger sei mit dem Seil vom Rettungshubschrauber C7 ausgeflogen worden, der Tote vom Hubschrauber des Innenministeriums mittels Seil geborgen worden. Am Seil waren Wohlgemuth und ein Bergretter aus Heilgenblut, die den Toten bargen. Laut Wohlgemuth sei der Mann sofort tot gewesen. Die vier anderen Alpinisten, die umgedreht hatten, wurden ebenfalls ausgeflogen.

Im Einsatz standen neun Mitglieder der Bergrettung Heiligenblut, fünf Alpinpolizisten, sowie der Hubschrauber C7 und der Hubschrauber des Innenministeriums.