Lebensgefährtin schwer verletzt: Zwei Jahre Haft

Weil er seine Lebensgefährtin schwer verletzt und mit dem Umbringen bedroht hat, ist am Mittwoch in Klagenfurt ein 40 Jahre alter Mann aus dem Bezirk St. Veit vor dem Richter gestanden. Er wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt.

An einem Sonntag im März rastete der 40 Jahre alte Angeklagte völlig aus, weil er seine gleichaltrige Lebensgefährtin verdächtigte, ihn zu betrügen. Seit zehn Jahren waren die beiden ein Paar, in der gemeinsamen Wohnung kam es zu dem Streit. Der 40-Jährige erfasste seine Freundin an den Oberarmen und schleudert sie gegen einen Türstock. Als die Frau am Boden lag, würgte er sie mit beiden Händen. Laut Anklageschrift von Staatsanwältin Heidrun Endisch schrie der Mann seine Lebensgefährtin an und sagte, niemand betrüge ihn, er werde sie umbringen.

Sohn alarmierte die Polizei

Der Sohn des Angeklagten war damals zu Besuch und versuchte den Streit zu schlichten, allerdings ohne Erfolg. Deswegen alarmierte er die Polizei. Als die Beamten eintrafen, trat der 40-Jährige - der 2,0 Promille Alkohol im Blut hatte - mit den Füßen auf seine Freundin ein. Der Mann wurde verhaftet.

Am Mittwoch musste sich der Angeklagte vor Richterin Sabine Rossmann wegen versuchter schweren Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten. Er bekannte sich schuldig, sagte aber, er habe seine Freundin nicht umbringen wollen.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Richterin verurteilt den Angeklagten zu zwei Jahren Gefängnis. Als mildernd wertete sie das umfassende Geständnis. Erschwerend wirkten sich aber fünf, überwiegend einschlägige Vorstrafen aus. Auf Anraten eines Gutachters muss der Mann im Gefängnis eine Alkohol-Entwöhnung machen.

In Absprache mit seinem Klagenfurter Strafverteidiger Andreas Nowak nahm der Angeklagte das Urteil an. Staatsanwältin Endisch gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.