40 Monate Haft für Drogendealer

Zu 27 Monaten Haft ist ein 31 Jahre alter Rumäne verurteilt worden, weil er mit Heroin gehandelt hat. Weil er noch 13 Monate Haft auf Bewährung offen hatte, muss er für insgesamt 40 Monate hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 31 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Rumäne bekannte sich vor Gericht schuldig, rund 190 Gramm Heroin an mehrere Abnehmer verkauft zu haben. Seine Lebensgefährtin wurde bereits beim ersten Verhandlungstermin im April rechtskräftig als Mittäterin verurteilt. In dem Geständnis, das der Mann bei seiner Verhaftung abgegeben hatte, war aber von insgesamt 300 Gramm Heroin die Rede gewesen.

Angeklagter warf Polizisten „Deal“ vor

Der Angeklagte gab an, dass ihm ein Polizist bei der Einvernahme einen Deal angeboten hätte. Wenn er zugeben würde, dass es sich um 300 Gramm Heroin gehandelt hätte, dann würde der Polizist dafür sorgen, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen würde. Diese Anschuldigung wies der Polizist, der als Zeuge geladen war, jedoch vehement zurück. Vielmehr habe der Angeklagte selbst angegeben, dass es sich um 300 Gramm Heroin gehandelt habe.

Geladen war auch der ehemalige Pflichtverteidiger des Angeklagten. Auch er wollte von einem solchen Deal nichts wissen. Staatsanwalt Christian Gutschi erweiterte die Anklageschrift daraufhin um den Tatbestand der Verleumdung.

Schöffengericht fällte Urteil

30 Minuten beriet das Schöffengericht, dann verkündete der Vorsitzende, Richter Oliver Kriz das Urteil. Der 31 Jahre alte Rumäne wurde schuldig gesprochen, das Heroin gewerbsmäßig verkauft zu haben. Dafür muss er 27 Monate ins Gefängnis. Mit den 13 Monaten Haft aus einer einschlägigen Verurteilung, die bisher auf Bewährung ausgesetzt waren, muss der Angeklagte für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter.

Vom Tatbestand der Verleumdung wurde er freigesprochen, da laut Richter Kriz nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob es sich nicht doch um ein Missverständnis gehandelt habe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.