Erneute Anklage gegen Uwe Scheuch

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bringt erneut Anklage gegen den früheren freiheitlichen LH-Stv. Uwe Scheuch ein. Sie wirft ihm „Missbrauch der Amtsgewalt“ vor. FPÖ-Klubobmann im Kärntner Landtag, Christian Leyroutz, wird Scheuch als Anwalt vertreten.

Scheuch soll in seiner Regierungsfunktion einen ehemaligen Referenten angewiesen haben, Rechnungen als sachlich und inhaltlich richtig zu bestätigen, obwohl es keine Gegenleistung oder nur teilweise eine Gegenleistung gegeben habe. Konkret gehe es um sechs Rechnungen. Der Schaden soll 23.000 Euro betragen.

„Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden nicht oder nur teilweise erbracht“, sagte WKStA-Sprecher Konrad Kmetic. Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedienunternehmen, die auf Landeskosten angehäuften Guthaben bei diesen Firmen wurde laut Angaben für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder für Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft.

Noch nicht rechtskräftig

Aufgetaucht waren die Vorwürfe im August 2015. Ein ehemaliger Mitarbeiter Scheuchs war wegen ebendieser Rechnungen vor Gericht gestanden und hatte seinen früheren Chef schwer belastet: Scheuch habe über all diese Vorgänge Bescheid gewusst, er habe die Rechnungen mit ihm besprochen. Bei dem Prozess waren der Mitarbeiter zu 21 Monaten, ein Medienunternehmer zu 17 Monaten bedingter Haft verurteilt worden - mehr dazu in Ermittlungen gegen Uwe Scheuch.

Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Scheuch hat nun Zeit, gegen diese Anklage zu berufen. Seine Anwältin sagt, sie habe die Anklage noch nicht erhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

FPÖ-Klubchef vertritt Scheuch

Scheuch nahm sich den FPÖ-Klubobmann im Kärntner Landtag, Christian Leyroutz, als Anwalt. Ob er Einspruch gegen die Anklage erheben werde bzw. wie sich Scheuch zu den Amtsmissbrauchsvorwürfen verantworten werde, wollte Leyroutz nicht kommentieren.

Damit nahm Scheuch einen Anwaltswechsel vor. Im Prozess über die BZÖ-Wahlbroschüre, bei dem Scheuch im März dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 22.000 Euro verurteilt worden war, hatte ihn noch die Wiener Anwältin Ulrike Pöchinger vertreten.