Naturschutzgesetz: Beschluss verzögert sich

Der Beschluss des geplanten neuen Naturschutzgesetzes verzögert sich von 1. Juni auf 20. Juli. Im Umweltausschuss habe es viel Kritik gegeben, sagte die FPÖ. Von den Grünen hieß es, das Naturschutzgesetz sei weiter auf einem guten Weg.

Die Landesregierung brachte das Gesetz nach langen Debatten zwischen ÖVP, Grünen, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer schon vergangene Woche auf den Weg - mehr dazu in Neues Naturschutzgesetz ist „Kompromiss“. Von den Grünen hieß es am Dienstag, nach der Sitzung des Umweltausschusses, am 1. Juni stehe im Landtag der Beschluss der Verfassungsreform im Mittelpunkt. Das Naturschutzgesetz solle daneben thematisch nicht untergehen. Außerdem fehle noch eine angeforderte Stellungnahme, daher solle das Gesetz nun erst in der übernächsten Landtagssitzung am 20. Juli beschlossen werden, sagte der Vorsitzende des Umweltausschusses Michael Johann (Grüne). Das sei auch in der Dreierkoalition mit SPÖ und ÖVP vereinbart.

FPÖ: „Totale Abfuhr“

Im Umweltausschuss wurden am Dienstag 15 Auskunftspersonen befragt. Nach Ansicht des Abgeordneten Christoph Staudacher (FPÖ) habe es für das Gesetz eine „totale Abfuhr“ und „massive Kritik“ gegeben. Bezirkshauptleute hätten gewarnt, sie hätten nicht genügend Personal für die Vollziehung, sagte Staudacher. Das Gesetz würde viel mehr Verwaltungsstrafen verursachen, etwa für Mountainbiker, die abseits der ausgewiesenen Wege fahren. Überhaupt sei das Gesetz schlecht vorbereitet und blähe die Bürokratie auf, lautete die FPÖ-Kritik.

Umweltreferent: Sehr positive Stellungnahmen

Das ließ Umweltreferent Rolf Holub (Grüne) so nicht gelten. Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer hätten sich ebenso wie der Naturschutzbeirat sehr positiv geäußert. Das Gesetz sehe eine Stärkung des Beirats mit eigenem Geschäftsstellenleiter vor. Außerdem seien Entschädigungen für Grundbesitzer von Natura2000-Gebieten vorgesehen.

Die Finanzabteilung des Landes wolle noch wissen, wie hoch die Ausgleichszahlungen dafür ausfallen. Holub sagte, das könne er noch nicht beziffern. Für sämtliche anderen Schutzgebiete werden aber schon bisher Entschädigungen gewährt. Im vergangenen Jahr seien das insgesamt 29.000 Euro gewesen, sagte Holub.