Schuldsprüche wegen Gewalt gegen Polizisten
Zu neun Monaten bedingter Haft wurde ein 73 Jahre alter Kärntner wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt. Dazu muss er hohe Schadenersatzzahlungen leisten. Der Mann hatte nach seiner Festnahme einen Polizisten attackiert, dieser erlitt einen Kreuzbandriss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Der Polizist ist schuld“
Der Vorfall trug sich im vergangenen Sommer zu. Nach einem Streit in der Klagenfurter Innenstadt war der 73-Jährige festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum gebracht worden. Dort angekommen, kam es dann zu einer Rangelei, für die sich der Angeklagte aber nicht verantwortlich fühlt: „Der Polizist war schuld. Bei der Leibesvisitation hat er mir mein Hemd heruntergerissen, dann bin ich auf ihn gefallen“, gab der Mann an. Der Polizist hingegen spricht von einem Angriff des Angeklagten.
Auch sei der 73-Jährige keine einfache Person, sagte eine Polizeibeamtin: „Der Mann kommt öfter auf die Polizeiinspektion, um sich zu beschweren. Er ist sehr renitent und protestiert lautstark. Mit ihm gibt es keine normale Amtshandlung.“ Auch während der Hauptverhandlung war der Angeklagte wegen seines aufbrausenden Temperaments aufgefallen. Sein Verteidiger sah zumindest ein Mitverschulden des Polizeibeamten an seiner Verletzung.
Urteil nicht rechtskräftig
Richter Oliver Kriz sprach in seiner Urteilsbegründung schließlich von einem unzweifelhaften Tatbestand. Das Urteil dürfte für den Mann auch noch teure Folgen haben: Da der Polizist 57 Tage lang im Krankenstand war, verlangt die Republik Österreich 7.800 Euro für Lohnfortzahlungen von dem 73-Jährigen. Weiters bekam der Polizist 2.900 Euro für den Verdienstentgang und rund 2.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Mit Auto auf Polizeibeamte zugerast
Ebenfalls am Montag wurde ein zweiter Prozess wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt geführt. Ein Jugendlicher wurde zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er war mit einem Auto mit hoher Geschwindigkeit auf einen Polizeibeamten zugefahren. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Der Jugendliche erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.