„Staatsverweigerin“ kam nicht zu Verhandlung

Ein Prozess wegen Nötigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt gegen eine 53-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ausgefallen. Die vermutete „Staatsverweigerin“ war nicht erschienen.

Polizisten in Uniform, mehrere Verfassungsschützer in Zivil, strenge Ausweiskontrollen vor dem Gerichtssaal: Die Sicherheitsvorkehrungen für die ab 8.30 Uhr angesetzte Verhandlung waren hoch, am Ende aber umsonst.

„Man muss jetzt überprüfen, ob die Frau die Ladung bekommen hat“, sagte Gerichtssprecher Manfred Herrnhofer zur APA. Die Angeklagte soll einen Gerichtsvollzieher bedroht haben, der eine Exekution gegen sie durchführen wollte. Gegen ihn bestünde bei einem internationalen Schuldenregister ein Pfandrecht in der Höhe von 30.000 Euro, soll sie gemeint haben.

Dieses Pfandrecht werde durchgesetzt werden, wenn er das gegen sie geführte Exekutionsverfahren nicht beende. Der Mann zeigte den Vorfall an, die Exekution wurde unter Polizeischutz durchgeführt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen der 53-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.

„Nehmen nicht an, dass sie nicht kommen“

Auch wenn man den Verdacht hegen könnte, dass „Staatsverweigerer“ zu einem Prozesstermin nicht auftauchen, ordnet das Gericht nicht von vornherein Vorführungen durch die Polizei an, sagte Herrnhofer. „Die werden genauso behandelt wie alle anderen Staatsbürger auch. Wir nehmen auch nicht an, dass die nicht kommen.“ Es sei jedes Staatsbürgers Pflicht, einer Ladung nachzukommen. Nachsatz: „Und wenn sie nicht kommen, dann holen wir sie - wie jeden anderen auch in dem Fall.“

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragte bereits ihre Vorführung zum nächsten Prozesstermin. Dieser soll in den nächsten Wochen stattfinden, sagte Herrnhofer zur APA.

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