Fastfoodlokale überfallen: Haft

Wegen eines Überfalles auf ein Fastfood-Lokal in Klagenfurt ist am Montag ein 30-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf, drei weitere Überfälle verübt zu haben, wurden der Mann und ein Komplize freigesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vier Überfälle auf Fast-Food-Lokale in Klagenfurt zur Last gelegt. Der 30-jährige Klagenfurter bestritt, mit den Überfällen etwas zu tun gehabt zu haben, während der 23-Jährige bereits 2015 gestanden hatte, den letzten der vier Überfälle verübt zu haben. Das habe er aber nicht mit dem 30-Jährigen, sondern mit einem anderen Komplizen zusammengearbeitet, von dem er nur den Vornamen kenne, beteuerte er vor Gericht.

Mehrere Überfälle auf die selbe Kette

Bei dem ersten Überfall auf das Fastfood-Lokal in der Feldkirchner Straße im Juni 2014 hatten die zwei Räuber noch ohne Beute abziehen müssen. Drei Wochen später wurde ein Lokal der gleichen Kette in der Völkermarkter Straße überfallen. Laut Täterbeschreibung -wie beim ersten Coup - von einem auffallend großen und einem auffallend kleinen Mann. Wieder trugen sie schwarze Sturmhauben, sie hatten eine Pistole dabei und erbeuteten 9.000 Euro. Im Jänner 2015 war wieder die Filiale in der Feldkirchner Straße an der Reihe. Diesmal gab es nur einen Täter - laut Anklage der ältere der beiden. Diese Filiale wurde einen Monat später erneut überfallen, diesmal wieder von einem großen und einem kleinen Täter.

Unterschiedliche Zeugenaussagen

Mehr als 20 Zeugen sagten vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alfred Pasterk aus. Keiner von ihnen konnte die Angeklagten zweifelsfrei identifizieren. Einige sagten aus, dass die Täter eine dunklere Hautfarbe gehabt hätten. Auch sei der größere Täter etwas dicker gewesen als der Angeklagte, lautete eine weitere Aussage. Für die beiden Verteidiger Grund genug, von einem reinen Indizienprozess zu sprechen. Die Hinweise würden nicht für eine Verurteilung reichen.

Das sah der Schöffensenat nur teilweise so. „Als der 23-Jährige den Überfall gestanden hatte, wurden Gegenstände gefunden, die auf die Tat hinwiesen und die DNA von beiden enthalten haben“, sagte Richter Pasterk in seiner Urteilsbegründung. Als Mittäter komme nur der zweite Angeklagte infrage, hieß es. Ermittlungen hätten ergeben, dass der Komplize, den der 23-Jährige ins Treffen geführt hatte, gar nie existiert habe. Anders sah das aber bei den anderen drei angeklagten Taten aus, so Pasterk: „Die Beweisergebnisse haben auch bei vernetzter Betrachtung nicht ausgereicht, die Angeklagten wegen der übrigen Überfälle schuldig zu sprechen.“ Der 30-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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