Kein Geld für Betreuung psychisch Kranker
Auf 30 Bauernhöfen in ganz Kärnten sind psychisch, teils schwer kranke Menschen untergebracht. Dort würden sie keine ausreichende psychiatrische und psychische Betreuung erhalten, die eine baldige Wiedereingliederung in das gesellschaftliche und das Arbeitsleben möglich machen würden, kritisierte am Mittwoch Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ). Die Menschen seien nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend untergebracht. Kräuter forderte vom Land Kärnten schon vor Monaten eine Änderung des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes, mehr dazu in Volksanwalt: Missstände in Psychiatrie.
„Das gibt es sonst nirgends in Österreich“
Mit einer Gesetzesänderung könnte sichergestellt werden, dass psychisch kranke Menschen die selbe Betreuung bekommen, wie alle anderen Menschen mit einer Behinderung. Doch dies sei trotz mehrmaliger Interventionen seinerseits nicht passiert, sagte Kräuter. „So etwas gibt es sonst nirgends in Österreich. Das ist aus unserer Sicht eine krasse Diskriminierung.“
Seit Jahrzehnten gelebte Praxis
Soziallandesrätin Beate Prettner sagte, die Unterbringung von psychisch kranken Menschen auf Bauernhöfen sei in Kärnten seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Es werde alles versucht, um eine bestmögliche Betreuung für jeden Einzelnen sicherzustellen, so Prettner. Auch das Pflegepersonal werde noch besser geschult.
Gesetzesänderung nicht zielführend
Eine Gesetzesänderung sei für Prettner nicht zielführend, denn auch mit einem geänderten Gesetz fehle Kärnten das Geld. „Die Volksanwaltschaft möchte, dass dieses Problem möglichst übermorgen gelöst ist. Aber wir brauchen länger, um das zu begradigen, was in den vergangenen 40 Jahren Standard war in Kärnten“, so Prettner. Es werde aber versucht, Schritt für Schritt Verbesserungen für die Betroffenen zu erzielen, so Prettner.