Missbrauch: Vier Jahre Haft für Villacher

Wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter wurde am Dienstag ein 46-jähriger Villacher von einem Schöffensenat schuldig gesprochen. Der Mann bestritt die Vorwürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde dem Mann vorgeworfen, er habe seine heute 16 Jahre alte Tochter schon als Achtjährige aufgefordert, sich auszuziehen. Dann soll er sie unsittlich berührt haben. Einige Jahre später soll es auch zum Beischlaf gekommen sein. Noch im vergangenen Jahr soll er sie beim Autofahren betastet haben.

Die Vorwürfe wiegen schwer, dem Vater drohten bis zu zehn Jahre Haft, denn zum sexuellen Missbrauch kommt dazu, dass er das Autoritätsverhältnis zu seiner Tochter ausgenutzt hätte. Der Elektriker sagte, er habe ein sehr gutes, inniges Verhältnis zu dem Mädchen gehabt, als die Lebensgemeinschaft mit der Mutter und den weiteren drei Buben noch intakt war. Das war vor dem Jahr 2011.

Tochter soll Vater gedroht haben

Später habe es auch noch gute Kontakte gegeben, das Mädchen sei aber in die Drogenszene abgerutscht. Als der Vater dahinterkam, dass sie es schon mit der Kriminalpolizei zu tun bekam, habe er ihr dringendst geraten, alles, auch den Handel mit Magic Mint und Co., zu gestehen. Tage später, bei einem weiteren Treffen, bei dem sie ihn um Geld gebeten, aber keines bekommen habe, habe sie gesagt, „ich mache dich fertig“, sagte der Angeklagte dem vorsitzenden Richter Dietmar Wassertheurer.

Es habe nie etwas Unsittliches zwischen ihm und seiner Tochter gegeben, beteuerte er. Einige Zeit später sagte das Mädchen ihrem Freund und ihrer Mutter, was da in den vergangenen Jahren vorgefallen sein soll. Der Fall landete bei der Polizei und jetzt vor Gericht. Die Mutter des Mädchens sagte, sie habe nie etwas Verdächtiges bemerkt. Es stand Aussage gegen Aussage.

Verteidiger meldete Berufung an

Das Schöffengericht schenkte den Aussagen des Mädchens offenbar mehr Glauben, als dem Angeklagten. Das Urteil lautete auf vier Jahre unbedingter Haft. Verteidiger Hans Gradischnig meldete Nichtigkeit und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.