Neuregelung bei geförderten Wohnbaukrediten

Am kommenden Dienstag soll in der Regierungssitzung die Einkommensobergrenze für vom Land geförderte Wohnbaukredite angehoben werden. Die Anhebung soll mehr Häuslbauern den Zugang zu geförderten Wohnbaukrediten ermöglichen.

Bisher durfte ein Zwei-Personen-Haushalt gemeinsam nicht mehr als 50.000 Euro netto pro Jahr verdienen. Nach der neuen Regelung sind es 55.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.000 Euro. Bei Ein-Personen-Haushalten wird die Obergrenze von 34.000 auf 38.000 Euro Netto-Jahreseinkommen angehoben. Der Antrag wird von Landeshauptmann Peter Kaiser und Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (beide SPÖ) am kommenden Dienstag in die Regierungssitzung eingebracht. Die Neuregelung soll ab 1. Juni in Kraft treten.

Sanierung stärker fördern

Hürden abbauen soll laut Schaunig auch das neue Wohnbauförderungsgesetz, das in Kürze in Begutachtung gehen soll. Es sieht vor allem Erleichterungen bei energetischen Auflagen vor, zukünftig soll die Baubewilligung für einen Förderantrag ausreichen. Auch Sanierung soll stärker gefördert werden, wenn die Bauweise energieeffizient und barrierefrei ist.

FPÖ will jährliche Anpassung

FPÖ-Obmann Gernot Darmann hält in dieser Sache eine automatische jährliche Anpassung der Grenzbeträge für notwendig. „Der von der FPÖ vorgeschlagene Kärntner Häuslbauerbonus, der eine Direktförderung darstellt, muss auch im neuen Wohnbauförderungsgesetz verankert werden“, fordert Darmann. Ebenso dürfe bei den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften nur mehr dann eine vorzeitige begünstigte Tilgung von Darlehen möglich sein, wenn dies den Mietern zugutekommt.