Fischer: Bedingte Haft für kapitalen Fang

Ein 28 Jahre alter Oberkärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er eine riesige Regenbogenforelle während der Schonzeit aus der Möll gefangen hatte.

Im Februar, mitten in der Schonzeit, fischte der 28 Jahre alte Oberkärntner gemeinsam mit einem Freund nahe der Semslacher Brücke eine 57 Zentimeter große Regenbogenforelle aus der Möll. Staatsanwalt Helmut Jamnig sprach im Prozess von einem „kapitalen Fang“.

Die beiden Freunde liehen sich dafür die Angelausrüstung vom Vater einer Bekannten aus. Mit Schinkenspeck lockten sie die Fische an. Dabei wurden die beiden von einem Polizisten, der gleichzeitig auch Aufsichtsfischer bei dem Gewässer ist, beobachtet. Die beiden wurden geschnappt.

„Wollten nur etwas zu essen haben“

Er sei weder Fischer, noch habe er jemals etwas damit zu tun gehabt", sagte der 28-Jährige am Montag vor Gericht. Dass beim Angeln tatsächlich ein Fisch anbeißt und dann gleich in so einer Große, sei reine Glückssache gewesen, so der Oberkärntner. Fischen seien er und sein Freund nur gegangen, weil sie etwas zu essen haben wollten, so der 28-Jährige vor Richter Oliver Kriz.

Bis zu drei Jahre Haft möglich

Staatsanwalt Helmut Jamnig beantragte trotz des Geständnisses eine schuldangemessene Bestrafung. Bis zu drei Jahre Haft können auf einen Eingriff in fremdes Fischereirecht verhängt werden. Richter Oliver Kriz verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten bedingter Haft. Der Freund kam mit einer Diversion, einer außergerichtlichen Einigung, davon. Die KELAG, der das Fischwasser gehört, stellte trotz des verursachten Schadens, keine Ansprüche. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist nicht rechtskräftig.