Verendete und abgemagerte Rinder entdeckt

Ein Landwirt aus Heiligenblut wird sich wegen Tierquälerei verantworten müssen. Im Stall des 35-Jährigen wurden nicht nur zwei tote Rinder gefunden, sondern auch elf vollkommen abgemagerte Kühe.

Bei der ersten Befragung gab der 35-Jährige zu, die Tiere über den Winter vernachlässigt und nicht ausreichend gefüttert zu haben. Der Mann dürfte laut Polizei mit der Rinderhaltung überfordert gewesen sein. Von den verendeten Rindern habe er gewusst. Ein Tierarzt hatte Anzeige erstattet.

Der 35-Jährige wird den Betrieb der Landwirtschaft einstellen. Die noch lebenden Tiere wurden an einen Viehhändler übergeben. Laut Auskunft des Tierarztes besteht keine Seuchengefahr. Nach Abschluss der Erhebungen wird der Landwirt von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts der Tierquälerei angezeigt.

Beobachtungen werden immer öfter angezeigt

Fälle wie der aktuelle, in denen Nutztiere vernachlässigt werden, kommen selten zur Anzeige, sagte die Leiterin der Tierschutzombudsstelle Kärnten, Jutta Wagner. Da Nutztiere in Ställen gehalten werden ist oft nicht ersichtlich, ob sie vernachlässigt werde.

Grundsätzlich zeige sich die Bevölkerung aber in Bezug auf den Missbrauch von Tieren sensibel, weshalb sich die Anzeigen von Tierquälerei häufen. Nicht alle führen zu einer Verwaltungsstrafe. Diese werde in etwa 15 Fällen pro Jahr verhängt.

Meist gehe es laut Wagner um Fälle, wo zum Beispiel Hunde mit „neuen Methoden“ wie elektrisierenden Dressurgeräten erzogen würden. Es kämen Halsbänder zum Einsatz, die elektrischen Strom abgeben. „Das ist ein Fall von klassischer Tierquälerei. Aber auch die Vernachlässigung der Pflege und Betreuung kommt immer wieder vor“, so Wagner. Bei Rindern komme es oft zu den typischen „Rollklauen“, wenn diese nicht nachgeschnitten werden. Oft würden Tiere auch ausgesetzt.

Geld- und Freiheitsstrafen drohen

Diese Anzeigen fallen hauptsächlich in den Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes. Hier drohen Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro. Bei schwereren Fällen von Tierquälerei wird hingegen laut dem Strafgesetzbuch vorgegangen. Dann sind die Strafen höher: Bei Verurteilung droht eine Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis. Oft kommen die Täter mit Geldstrafen oder Sozialdienst davon. Die Tierschutzombudsfrau wünscht sich eine verpflichtende Therapie für Tierquäler, damit sie nicht zu Wiederholungstätern werden.

Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe fordert mehr und regelmäßigere Kontrollen von Tierhaltern. Wegschauen komme Tierquälerei gleich und sei strafbar.