Bergwacht sucht ehrenamtlichen Nachwuchs

Die Beamten der Bergwacht sind für Natur- und Umweltschutz zuständig, sie achten auf die Einhaltung der Vorschriften vom Schwammerklauben bis zum Blumenpflücken. Nun sucht man ehrenamtlichen Nachwuchs.

420 ehrenamtliche Bergwächter tragen kärntenweit zum Schutz der heimischen Umwelt bei. Doch vor allem in ländlichen Gebieten fehlt es an Nachwuchs, so Johannes Leitner, der Landesleiter der Kärntner Bergwacht. Das Problem bestehe in ganz Kärnten. Es gebe zwar Stellen, die gut ausgestattet seien wie Bleiburg oder Villach, aber auch Klagenfurt. In Althofen, Friesach, Hüttenberg oder Metnitz gebe es aber eine bescheidene Zahl von Bergwächtern. Man versuche mit Öffentlichkeitsarbeit aber auch in persönlichen Gesprächen, Nachwuchs zu gewinnen.

„Möchtegernrambos“ werden nicht gebraucht

Im Mittelpunkt der Arbeit der Bergwacht steht die Aufklärung der Bevölkerung, wie man bewusst mit der Natur umgehe. Laut Leitner sei die Ausbildung langwierig und dauert rund ein Jahr. Zuerst gebe es einen Persönlichkeitsstruktur- und Intelligenztest. „Wir wollen keine Personen, die Möchtegernrambos sind und glauben, mit Uniform können sie von oben herab sein. Menschen mit Aggressionen oder Dominanzstreben werden ausgeschieden.“

„Liebe zur Natur Grundvoraussetzung“

Auf den Intelligenztest folgen eine sechsmonatige Grundausbildung und eine kommissionelle Prüfung, bevor der neue Bergwächter angelobt werden kann. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, müsse bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Am wichtigsten sei die Liebe zur Natur, auch Engagement, Motivation und Bereitschaft, die Bürger aufzuklären. Man müsse aber auch mit Vorgesetzten zurechtkommen.

Personell gut aufgestellt zu sein, ist für die Bergwacht notwendig, denn die Behörden brauchen Unterstützung, damit die Naturschutzvorschriften in der Praxis auch eingehalten werden.

Was darf die Bergwacht

Bergwächter sind „Organe der öffentlichen Aufsicht“ und haben eine Reihe von Befehls- und Zwangsbefugnissen, um ihre Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Natur- und Umwelt erfüllen zu können. So haben sie ein Anhalterecht, das Recht zur Feststellung der Identität von Verdächtigen, das Recht zur Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäcksstücken, das Recht zum Betreten von Grundstücken, ein Beschlagnahmungsrecht und auch ein Festnahmerecht. Im Dienst genießen sie einen besonderen Schutz, der im Strafgesetzbuch und im Sicherheitspolizeigesetz für Beamte festgelegt wurde, so die Informationen auf der Homepage der Bergwacht.

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