Statistik: Zu wenig Geld für den Konkurs

Im ersten Quartal sind 84 Unternehmen insolvent geworden, ein Minus von 5,6 Prozent. 42 Verfahren wurden mangels Vermögens nicht eröffnet. Auch, weil viele Unternehmer Angst vor dem Stigma des Scheiterns haben und nicht rechtzeitig Konkursantrag stellen.

In Summe betrug die Verschuldung der 84 Unternehmen 46 Millionen Euro, so der Kreditschutzverband 1870. Von den Pleiten direkt betroffen sind 177 Dienstnehmer. Bei den 42 eröffneten Insolvenzen handelt es sich um 36 Konkursverfahren, fünf Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung und ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Die 42 mangels Masse abgewiesenen Verfahren bedeuten eine Zunahme gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 von 20 Prozent. Es bedeutet, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind.

Barbara Wiesler-Hofer vom KSV sagte, es zeige sich, dass vor allem Gläubiger Firmen in die Insolvenz schicken. Die Hälfte der Insolvenzeröffnungen sei über Gläubigeranträge erfolgt.

Großkonkurs KJK Multimedia

Großteils seien kleine Unternehmen aus der Gastronomie und Bauwirtschaft betroffen. Die Insolvenzverbindlichkeiten von 46 Millionen Euro stiegen um 53 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraums des Vorjahrs. Dies lasse sich im Wesentlichen auf einen einzigen Fall, das Konkursverfahren der KJK Multimedia Handels von Jörg Kneupper mit Verbindlichkeiten von 13,7 Millionen Euro, zurückführen - mehr dazu in Videoverleih mit 13,1 Mio. Euro überschuldet.

Die nächstgrößeren Insolvenzfälle sind die Bau- und Projektmanagement Golger GmbH aus Rangersdorf mit Verbindlichkeiten von 5,7 Millionen Euro und die mawotech Gmbh aus Techelsberg mit Verbindlichkeiten von 3,7 Millionen Euro.

Stigma des Scheiterns

Wird ein Konkurs mangels Vermögens abgewiesen und das Verfahren nicht eröffnet, wird die Gewerbeberechtigung entzogen. Die Schulden bleiben bestehen. Laut Wiesler-Hofer seien drei Viertel aller Abgewiesener Einzelunternehmer. Sie könnten sich nur durch Privatkonkurs entschulden. Nichteröffnungen seien immer schlecht, weil es keinerlei Ursachenanalyse und keine Sanierung gebe.

Es könne sogar eine Konkursverschleppung erkannt werden, das sei ein strafrechtlich relevantes Delikt. Viele Unternehmer scheuen den Weg zum Konkursgericht, weil sie damit zugeben würden, gescheitert zu sein, so Wiesler-Hofer. Aber ein Unternehmer habe nun einmal ein Risiko, hier wäre ein Umdenken in der Gesellschaft wünschenswert. Denn mit einem abgeschlossenen Konkursverfahren könne man wieder eine Firma leiten und mache es mit der Erfahrung vielleicht besser.

Privatkonkurse um 8,7 Prozent zurückgegangen

In den drei Monaten des Jahres wurden 105 Konkurse über Konsumschuldner und ehemals Selbstständige eröffnet, so der KSV in seiner Statistik. Das ist ein Minus von 8,7 Prozent. Fast alle Verfahren wurden von den Schuldnern selbst beantragt und dienen der Regulierung der Schulden, die in den ersten drei Monaten bei insgesamt zwölf Millionen Euro lagen. Ein Drittel der Betroffenen sind ehemals Selbstständige.

Konsumschulden rund 59.000 Euro pro Kopf

Deren pro-Kopf-Verschuldung beträgt 270.000 Euro und ist damit beinahe fünfmal so hoch wie bei den Konsumschuldnern, die jeweils mit ca. 59.000 Euro verschuldet sind. Über beide Gruppen hinweg beträgt damit die durchschnittliche Verschuldung 114.285 Euro und liegt damit unter den 130.434 Euro des Vergleichszeitraums 2016.

Der Rückgang der Privatinsolvenzen sei auf das Insolvenzrechtsänderungsgesetz zurückzuführen, das für die Schuldner u.a. eine Reduktion der Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens von derzeit sieben auf drei Jahre vorsehe. Außerdem entfalle die derzeit bestehenden Mindestquote von zehn Prozent völlig.

Link: