Zwei Jahre Haft für versuchte Entführung

Ein 44-jähriger Rumäne ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft (acht Monate davon unbedingt) verurteilt worden, weil er versucht haben soll, seine Ehefrau nach Rumänien zu entführen. Er setzte auch einen Elektroschocker ein.

Der Mann war wegen schwerer Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung angeklagt. Vor Gericht sagte der Angeklagte nach den Schlussplädoyers: „Es tut mir leid, dass alles so gekommen ist, ich bin eigentlich ein sehr friedfertiger Mensch“, übersetzt von einer Dolmetscherin. Am Nachmittag des 3. Jänner war der Rumäne allerdings mehr als brutal gegen seine Ehefrau vorgegangen. Weil er die telefonisch angekündigte Scheidung der in Klagenfurt lebenden Frau nicht akzeptieren wollte, kam er mit dem Auto nach Klagenfurt, um sie abzuholen und nach Rumänien zurückzubringen - mehr dazu in Prozess: Ehefrau mit Elektroschocker bedroht.

Frau an Arbeitsstelle aufgelauert

Er stürmte in das Geschäft, in dem die Frau gearbeitet hatte, attackierte sie mit Schlägen und einem Elektroschocker und zerrte sie in sein Auto. Mehrere Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und auch durch ihr Einschreiten und Alarmieren der Polizei eine Entführung verhindert. Der Angeklagte war während des Prozesses nur zum Teil geständig.

Die Verletzungen im Gesicht der Frau seien womöglich durch einen Sturz entstanden, hatte er angegeben. Er gestand nur die Freiheitsentziehung und dass er seiner Frau „zwei oder drei Ohrfeigen“ gegeben hatte. Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig beurteilte die Verletzungen. „Zumindest eine der Verletzungen im Gesicht stammte von einem Faustschlag. Das ist eine Verletzung, wie sie typischerweise bei Boxern vorkommt“, erläuterte sie und widersprach damit dem Angeklagten: Er hatte immer beteuert, sein Opfer nur mit der flachen Hand und nicht mit der Faust geschlagen zu haben.

Zeuge zeigte Verwendung des Tasers

Am Dienstag, dem zweiten Prozesstag, demonstrierte ein Zeuge die Funktionsweise des Tasers: „Man muss den Taser erst aktivieren und dann den Daumen auf einen zweiten Schalter halten, damit das Gerät Stromstöße aussendet“, sagte der Mann. Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass der Taser nicht ihm gehöre und er ihn vielleicht versehentlich im Gerangel mit seiner Exfrau ausgelöst hatte.

In seiner Urteilsbegründung sprach Richter Dietmar Wassertheurer davon, dass der 44-Jährige zwar unbescholten sei, bei dem Vorfall in Klagenfurt aber gleich mehrere Straftaten zusammengekommen seien. „Die Androhung eine weiteren bedingten Freiheitsstrafe wird reichen, um sie von weiteren Delikten abzuhalten. Aber bei dieser schweren Tat braucht es auch einen unbedingten Teil“, sagte Wassertheurer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.