Konto für Geldwäsche zur Verfügung gestellt
Der 33-Jährige arbeitet als Paketzusteller in Kärnten. Mitte letzten Jahres erhielt er von einer Schweizer Firma 37.600 Euro auf sein Konto überwiesen. Noch am selben Tag behob er die gesamte Summe, bezahlte damit einen Teil seiner Schulden und übergab 25.000 Euro einer Person in bar. Das Geld soll aus Phishingattacken kommen, bei denen Bürgern Bankdaten durch gefälschte Mails oder Internetseiten herausgelockt wird.
Gegenüber der Polizei gab der Angeklagte später an, dass er Geld von einem Hausverkauf seines Vaters in Russland erwartet hätte. Den Eingang auf seinem Konto führte er darauf zurück. Die Staatsanwaltschaft sah das anders, sie warf dem 33-Jährigen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch sowie Geldwäscherei vor. Zumal das Haus in Russland, woher das Geld angeblich stammen sollte, bis heute nicht verkauft wurde.
Zeugen verstrickten sich in Widersprüche
Die Zeugen, die außerdem belegen sollten, dass der Beschuldigte das Geld nicht an diverse Hintermänner gezahlt hatte, verstrickten sich während des Verfahrens immer wieder in Widersprüche. Es blieb bis zum Schluss unklar, an wen das Geld tatsächlich geflossen war. Richterin Ute Lambauer sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige wusste, dass die 37.600 Euro von einer Straftat stammen.
Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Vom Vorwurf des betrügerischen Datenmissbrauchs wurde der werdende Vater freigesprochen. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Urteile sind nicht rechtskräftig.