Ermittlungen nach Hofburgwahl gehen weiter

In Zusammenhang mit der aufgehobenen Hofburgwahl wird in Kärnten gegen rund 50 Beschuldigte wegen Unregelmäßigkeiten ermittelt. Österreichweit ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen 250 Personen.

Im Juli vergangenen Jahres hob der Verfassungsgerichtshof die erste Stichwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer auf, weil es vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. So sollen etwa in Kärnten den Bezirken Villach, Villach Land, Wolfsberg, Klagenfurt und Hermagor Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden sein.

Die 50 Personen, gegen die ermittelt wird, sind demnach alle solche, die bei der Wahl eine Funktion ausübten. Darunter Beamte, Wahlbeisitzer oder Leiter der Wahlbehörde. Namentlich bekannt sind bisher Günther Albel, SPÖ-Bürgermeister von Villach oder die Landtagsabgeordneten Hannes Primus (SPÖ), Harald Trettenbrein (FPÖ) und Roland Zellot (FPÖ) in ihrer Funktion als Wahlbeisitzer. Die Aufhebung ihrer Immunität wurde im Juli vergangenen Jahres im Landtag beschlossen. Auch die Bezirkshauptleute sind betroffen.

Erste Ergebnisse in zwei Monaten

Je nach Wahlsprengel wurde die Polizei von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Ermittlungen beauftragt. Aufgrund der großen Mengen an Beschuldigten ziehe sich das Verfahren in die Länge, hieß es am Donnerstag von einem Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Für Kärnten rechnet man aber in den kommenden zwei Monaten mit ersten Ergebnissen. Ob tatsächlich eine strafbare Handlung nachweisbar ist, wird sich zeigen. Der Strafrahmen bei Amtsmissbrauch liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft, falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

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