Lohndumping: EuGH soll schlichten

Ein Fall aus dem Bezirk Völkermarkt beschäftigt den europäischen Gerichtshof. Es geht um die Frage, ob und wie ein Häuselbauer 5.000 Euro Strafe zahlen muss, weil bei einer slowenischen Firma auf der Baustelle ein Dokument fehlte.

Ziel der Finanzpolizei ist, Lohn- und Sozialdumping zu verhindern und zu kontrollieren, ob Arbeiter aus Nachbarländern bei Arbeiten in Kärnten gleich viel verdienen wie ihre inländischen Kollegen und ob alle Sozialauflagen erfüllt werden.

Ein Häuselbauer aus Unterkärnten hatte Arbeitern einer slowenischen Firma einen Auftrag erteilt. Sie wurden von der Finanzpolizei kontrolliert, der Häuslbauer dann darauf aufmerksam gemacht, dass ein Dokument fehle. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte daraufhin eine Strafzahlung von 5.000 Euro, die der Auftraggeber, also der Häuselbauer, zahlen musste. Der aushaftende Werkslohn wurde beschlagnahmt.

Bezirksgericht zweifelt an Strafbestimmungen

Als letztlich die Rechnung der slowenischen Firma bei dem Häuselbauer einlangte, bezahlte er um diese 5.000 Euro weniger. Die slowenische Firma klagte beim Bezirksgericht Bleiburg diesen Betrag ein. Das Kärntner Bezirksgericht äußerte nun einige Zweifel an den Strafbestimmungen rund um diese Zahlung und rief den Europäischen Gerichtshof an, um Klarheit zu dieser EU-Entsenderichtlinie zu bekommen. Bis die juristische Antwort kommt, dürften der Häuselbauer und die slowenische Firma bis zu einem Jahr warten.

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