Stallpflicht endet am Samstag

Das Gesundheitsministerium hebt die österreichweite Stallpflicht für Geflügel auf. Grund ist der Rückgang von Vogelgrippe-Fällen in Europa, ein Restrisiko bleibt aber. Der Kontakt zu Wildgeflügel sollte vermieden werden.

Die wochenlange Stallpflicht wird am 25. März aufgehoben. Das gab Agrarlandesrat Christian Benger am Donnerstag bekannt. Das Gesundheitsministerium habe die entsprechende Entscheidung getroffen.

Huhn Hühner Stallpflicht

ORF/Angela Ellersdorfer-Truntschnig

„Die Stallpflicht ist der einzige Schutz für unsere Betriebe, die Tiere und die gesamte Branche, wenn Vogelgrippe-Verdacht besteht“. Nichtsdestotrotz sei die Aufhebung der Stallpflicht für alle Geflügelhalter und für die Freilandhaltung „ein Segen“. Grund für die Aufhebung sei der massive Rückgang von Vogelgrippe-Fällen.

Kein „offener“ Zugang zu Wasser und Futter

Ein Restrisiko bleibt laut Benger bestehen. Daher haben die Betriebe und auch die privaten Kleinhalter die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um jeglichen Kontakt mit Wildgeflügel zu vermeiden. „Es muss im Sinne jedes einzelnen Betriebes sein, Obacht zu geben. Aber die Biosicherheitsmaßnahmen sind besser als weiterhin eine Stallpflicht“. Konkret bedeutet das, dass das Geflügel keinen Zugang zu Wasser und Futter haben darf, zu dem womöglich auch Wildgeflügel Zugang hat.

Huhn Hühner Stallpflicht

ORF/Angela Ellersdorfer-Truntschnig

Beförderungsmittel, Ladeplätze und Geräte sind zu reinigen und zu desinfizieren. Geflügelhalter müssen der Behörde sofort melden, wenn das Geflügel weniger Futter oder Wasser als üblich aufnimmt.

153 Vogelgrippefälle wurden in Österreich bei Wildvögeln registriert, auch Kärnten war mit drei Fällen betroffen - mehr dazu in Erste Vogelgrippefälle bei Wasservögeln (kaernten.ORF.at; 13.3.2017).