Ein Jahr bedingte Haft für Alkolenker

Am Donnerstag ist in Klagenfurt ein Alkolenker vor Gericht gestanden. Im Juni 2016 fuhr er auf der Tauernautobahn (A10) in Schlangenlinien auf allen Fahrspuren. Das Urteil: Zwölf Monate bedingt und eine Geldstrafe von 10.800 Euro.

Der 41-Jährige, Betriebsleiter eines Unternehmens am Millstätter See, war damals seiner Aussage zufolge auf Bitten seiner Frau auf dem Heimweg nach Oberkärnten in Villach bei einem Restaurant stehengeblieben, wo man sich mit Geschäftspartnern getroffen habe. Nur kurz habe er vorbeischauen wollen, sagte er bei der Befragung durch Richterin Barbara Baum. Aus der Stippvisite wurden jedoch Stunden, in denen reichlich Wein getrunken wurde. Der Angeklagte erzählte dem Schöffensenat, seine Frau habe ihn mehrmals dazu aufgefordert, aufzubrechen. Er sollte bei ihr mitfahren, blieb aber sitzen. Irgendwann sei seine Frau dann weg gewesen. Als der allgemeine Aufbruch kam, habe er sich selbst ins Auto gesetzt.

Alkolenker Tauernautobahn Prozess

ASFINAG/ORF

Das ASFINAG Video zeigt, dass der Lenker zunächst zur Mittelline fuhr, um nach dem Tunnel in die Parkbucht zu geraten

Angeklagter zuerst ohne Einsicht

An die Fahrt mit dem 300 PS-starken Wagen selbst habe er wenig Erinnerungen. Wie viele Kilometer der Angeklagte unterwegs war, kam vor Gericht nicht mehr zur Sprache. Nach dem Vorfall selbst war von 25 Kilometern die Rede gewesen. Er habe niemanden gefährden wollen, es tue ihm leid. Subjektiv fühle er sich aber nicht schuldig, so der Angeklagte. Richterin Barbara Baum redete diesem ins Gewissen: „Ihr Verhalten war brandgefährlich, bei einem Crash im Tunnel wäre niemand ausgekommen“. Nach zwei Gesprächen mit seinem Anwalt gestand der Angeklagte schließlich die vorsätzliche Gemeingefährdung. Damit kam ihm ein Milderungsgrund zugute.

Wahnsinnsfahrt mit 1,9 Promille

Es war eine Wahnsinnsfahrt des 41-Jährigen im Juni 2016. Er kannte die Strecke gut und wusste auch von den Baustellen in den Tunnels. Insgesamt soll er 24 andere Autolenker gefährdet haben. Wie sich herausstellte, hatte er 1,9 Promille im Blut. Er fuhr streckenweise auf dem Pannenstreifen, dann wieder wechselte er auf die erste bzw. Überholspur. Das Tempo schwankte zwischen 60 und 150 Km/h.

Alkolenker in die Zange genommen

Der Beifahrer eines nachkommenden Autofahrers - ein Fahrschullehrer - rief damals die Polizei, weil der Vordermann Schlangenlinien fuhr. Der Fahrschullehrer warnte andere Autofahrer per Lichthupe. Der Angeklagte sagte, er könne sich erst wieder an die Anhaltung durch die Polizei erinnern. Dabei fuhr der Fahrschullehrer neben das Auto des Angeklagten, um zu verhindern, dass dieser auch noch das Polizeiauto überholt.

Aufgrund der Videoaufzeichnungen wird dem Angeklagten vorgeworfen, er habe insgesamt 24 Lenker gefährdet. Immer wenn er eine Baustelleneinrichtung touchierte, krachte es im Tunnel laut, sagte der Zeuge. Daraufhin habe der Angeklagte jedes Mal versucht, besser die Spur zu halten. Besonders gefährlich war es im Baustellenbereich beim Oswaldibergtunnel und im Kroislerwandtunnel. Laut Polizei gab es nur mit viel Glück keinen Unfall - mehr dazu in 25 Kilometer in Schlangenlinien gefahren (kaernten.ORF.at, 7.6.2016).

Spätes Geständnis verhindert Haft

Schließlich sagte der Angeklagte: „Ich möchte zu meinem Verhalten stehen“. Das Geständnis verhinderte, dass der Angeklagte sofort in Haft muss. Er akzeptierte das Urteil - 12 Monate bedingt auf drei Jahre und 10.800 Euro Geldstrafe. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.