Bald Baustart für Windpark Metnitz?
Der positive Bescheid im naturschutzrechtlichen Verfahren ist für den Projektwerber, die Firma Carinthia Wind, ein letzter großer Etappensieg im langen Behördenververfahren. Werner Feuerabend plant seit 2012 das Windparkprojekt in Metnitz. Immer wieder gab es Einwände von Anrainern, Umweltorganisationen und auch der Jägerschaft, die unter anderem die Vogelbestände durch die Windräder bedroht sehen.
Weil das Projekt mit acht Windrädern unterhalb der UVP-Grenze blieb, sind lauter Einzelbescheide notwendig. Diese müssen von unterschiedlichen Abteilungen des Landes durchgeführt werden.
Verfahren in erster Instanz abgeschlossen
Für den nun positiv ergangenen naturschutzrechtlichen Bescheid war die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan zuständig.
Strom für 12.000 Haushalte
Liegen alle Bescheide vor, sollen auf der Kuchalm 19,8 Megawatt durch Windkraft erzeugt werden. Die acht geplanten Windräter sollen Strom für bis zu 12.000 Haushalte oder 30.000 Menschen erzeugen.
Alle Hürden seien aber noch nicht ausgeräumt, sagt Bezirkshauptfrau Claudia Egger, denn der Bescheid sei noch nicht rechtskräftig. „Es könnten noch Beschwerden kommen.“ In erster Instanz sei das Verfahren abgeschlossen. „Wenn der Projektwerber alle anderen Bescheide auch hat ist das Projekt zur Umsetzung fertig.“
Vier Wochen lang kann gegen den Bescheid Einspruch erhoben werden. Schon jetzt wurde darin festgehalten, dass der Projektwerber einige Naturschutzauflagen erfüllen muss. Es sind zum Beispiel mehrere Hektar große Ersatzflächen für die ansässige Vogelpopulation zu schaffen. Der Kärntner Naturschutzbeirat, dem Landesrat Rolf Holub von den Grünen vorsitzt, hat in der jetzigen Form keine Bedenken gegen das Windkraft-Projekt. Holub: „So, wie es für mich aussieht, steht dem Windpark nichts mehr im Wege.“
Landesverwaltungsgericht am Zug
Tatsächlich fiel auch die forstrechtliche Entscheidung bereits und das Rodungsverfahren wurde positiv von der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft abgewickelt. Gegen die elektrizitätsrechtliche Genehmigung gibt es aber einen Einspruch. Am Zug ist das Landesverwaltungsgericht.
Die Frage, ob er noch heuer mit dem Bau seiner Windräder beginnen werde, fällt für den Projektwerber unter die Kategorie „unseriöses Kaffeesudlesen“. Alle Bescheide seien abzuwarten.